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Cl. II. 2 Stunden.
Die physikalischen Gesetze als empirische Deductionen betrachtet;
Cl. I.B. 2 Stunden.
Elemente der Statik, Dynamik, Katoptrik, Dioptrik;
Cl. I. A. 3 Stunden.
Allgemeine Wellenlehre, Akustik, Optik, Electricität, Magnetismus.
Chemie:
Cl. II. 2 Stunden.
Die anorganische Chemie;
Cl. I.B. 2 Stunden.
Repetition und Erweiterung des Pensums der II. Classe, und
Cl. I. A. 2 Stunden.
Die Elemente der organischen Chemie.
Zu § 86.
Das Lehrziel für den naturwissenschaftlichen Unterricht ist gemäß der erweiterten
Bestimmungen also festzustellen:
Am Ende des Cursus muß in den Naturwissenschaften eine übersichtliche Kenntniß
der Botanik, Mineralogie, Zoologie und Anthropologie, der hauptsächlichsten physika-
lischen Erscheinungen und Gesetze, endlich eine ausreichende Kenntniß der anorganischen
und der Elemente der organischen Chemie erreicht sein.
Zu § 88.
Als Lehrplan für CI. I. A. ist hinzuzufügen:
Geometrie 3 Stunden.
Analytische Geometrie der Ebene (Gerade, Kreis= und Kegelschnitte); Elemente der
analytischen Geometrie des Raumes (Gerade, Ebene, Kugel).
Arithmetik 3 Stunden.
Wiederholung der Gleichungen 2. Grades mit mehreren Unbekannten, diophantische
Gleichungen, Kettenbrüche, Permutationen, Combinationen, Elemente der Wahrschein-
licheitsrechnung.
Zu § 89.
Dieser Paragraph ist durch folgende Fassung zu ersetzen:
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