Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

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alle zum Viehtransporte benutzten Eisenbahnwagen sollen die nöthigen Schritte beim 
Bundescanzleramte geschehen; auch ist bereits Einleitung getroffen worden, daß in 
Dresden der Nutzviehmarkt und der Schlachtviehmarkt in getrennten und von einander 
entfernt gelegenen Räumen abgehalten werden. 
11. Die mittelst ständischer Schrift vom 2. Februar dieses Jahres zur Erwägung 
abgegebene Petition mehrerer Hausbesitzer in der Mathildenstraße und einiger benach— 
barter Straßen in Dresden wegen Gestattung des Einbaues von Dachwohnungen hat 
durch entsprechende Anordnung Erledigung gefunden. 
12. Bei Ausführung der im außerordentlichen Budget verwilligten Sicherungs- 
maßregel für die Strafanstalt Zwickau wird, soweit der Zweck derselben und die ver- 
willigten Mittel es erlauben, den Wünschen der Petenten thunlichst Beachtung zu Theil 
werden. 
13. Die auf die Gehaltsbezüge der Bezirksärzte bezügliche Petition des Leipziger 
ärztlichen Zweigvereins soll, soweit sie nicht schon für erledigt gelten kann, der empfoh- 
lenen weiteren Erwägung unterzogen werden. 
14. Die wegen der Beschwerde Moritz Gey's und Genossen zu Riesa, das Ver- 
sammlungsrecht betreffend, in der ständischen Schrift vom 25. Januar dieses Jahres 
ausgesprochene Ansicht wird beachtet werden. 
15. Was Punkt 3 und 5 der durch ständische Schrift vom 13. Februar dieses 
Jahres an Uns gelangten Petition Carl Friedrich Kretzschmars und Genossen in Riesa 
anlangt, so wird sich Unsere Staatsregierung eine Regelung der in Frage stehenden 
Verhältnisse nach Maßgabe der einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen angelegen sein 
lassen. 
Was die sonst noch von der Ständeversammlung beschlossenen Anträge anlangt, so 
behalten Wir Uns vor, solche in weitere Erwägung zu nehmen und nach Befinden das 
Erforderliche darauf zu verfügen. 
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl 
beigethan und haben, zu Urkund alles Dessen, gegenwärtigen, in das Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit 
Unserem Königlichen Siegel bedrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 24. Februar 1870. 
Johann. 
"D. Johann Paul Freiherr von Falkenstein. 
Richard Freiherr von Friesen. 
D. Robert Schneider. 
Alfred von Fabrice. 
Herrmann von Nostitz-Wallwitz. 
 
	        
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