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Besteuerung, s. Doppelbesteuerung.
Bezirksgerichte Dresden und Freiberg, s. Dresden, Bezirksgericht, und Frei-
berg, Bezirksgericht.
Bier, s. Braumalzsteuer.
Bier und Branntwein — Anwendung der Vorschriften der Maaß= und
Gewichtsordnung vom 17. Ausust 1868 bei Erhebung der Uebergangs-
abgabe davon
Blankenau — Genehmigung einer von dem dasigen Vorschußvereine, ein-
getragener Genossenschaft, erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen
Borstendorf — Bewilligung einer von dem dasigen Spar- und Vorschußvereine
erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen
Brandversicherungscommission — die von verselben nach Maßgabe
von 88 29 und 30 der Ausführungsverordnung vom 20. Ocober 1862
zu erlassenden Bekanntmachungen sollen fernerhin nur in der beivziger
Zeitung und dem Dresdner Journal erfolgen ... .
Branntwein, s. Branntweinsteuer — Steuervergütung.
Branntwein und Bier — Anwendung der Vorschriften der Maaß- und Ge—
wichtsordnung vom 17. August 1868 bei Erhebung der Uebergangsabgabe
davon.
Branntweinsteuer — Anwendung der Vorschriften der Maaß= und Gewich ts=
ordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 (Seite
473 des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1868) bei Erhebung und Con-
trolirung derselben und Gewährung der Steuervergütung für auszu-
führenden inländischen Branntwein, nebst Muster dazu
Braumalzsteuer — Anwendung der Vorschriften der Maaß= und Gewichts-
ordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 (Seite
473 des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1868) bei Erhebung und Con-
trolirung derselben und Gewährung der Steuervergütung für auszu-
führendes inländisches Bier
Bücherbestellzettel — Bestimmungen wegen derselben auf Grund des 8 57
des Gesetzes über das Postwesen vom 2. November 1867
Bund, s. Norddeutscher Bund.
Bundesgesetz vom 13. Mai 1870 — Ausführungsverordnung dazu wegen.
Beseitigung der Doppelbesteuerung der Staatsangehörigen in den Deut-
schen Bundesstaaten
— — die demselben entgegenstehenden Bestimmungen der die hierländische
Gewerbe= und Personalsteuer betreffenden Gesetze und Verordnungen
werden außer Wirksamkeit gesetzt
— über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 (Seite 360 des
Bundesgesetzblattes vom Jahre 1870) — Verordnung zu dessen A Aus-
führung, nebst Schema zu einem Heimathsscheine unter □ .
—-—tr1ttm1tdem1Ju111871mW1rksamke1t.
——Bercchttgung .
Bundesstaaten, Deutsche, — Ausführungsverordnung zu dem Bundesgesetze
vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung der
Staatsangehörigen i in denselben
— die dem gedachten Bundesgesetze in den hierländischen Gewerbe= und
Personalsteuergesetzen und Verordnungen enthaltenen entgegenstehenden
Bestimmungen werden außer Wirksamkeit gesetzt .....
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Tag.
Dec.
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März
Jan.
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Aug.
Sept.
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Febr.
.Febr.
.Juni
Juni
.Febr.
.Febr.
Seite.
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238 fg.
15 fg.
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82 g.
82
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15 fg.
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Paragraph.