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Zurückweisung einer Bemerkung des Abgeordneten Duncker, den Krieg
von 1866 betreffend.
6. April.
(Nach den Verhandlungen über den Art. 58 hatte der Abgeordnete Duncker (Berlin) in
einer persönlichen Bemerkung gegen den Abgeordneten v. Vincke (Hagen) den Krieg von 1866
ein verwegnes Spiel genannt. Fiergegen bemerkte Graf Bismarck:)
Der Herr Vorredner hat soeben geäußert, das Ministerium, an dessen Spitze ich zu
stehen die Ehre habe, hätte im vorigen Jahre ein sehr verwegenes Spiel gespielt, welches
schließlich die Tapferkeit des Volkes gewonnen habe. Er hat dadurch in Fortsetzung der
Verdächtigungen, die das citirte Blatt keinen Augenblick vor und nach dem Kriege angestanden
hat, auf dieses Ministerium zu häufen, uns beschuldigt, wir hätten willkürlich die
Ehre, Unabhängigkeit und Freiheit Preußens in ein Wagniß gezogen, das er als Spiel
bezeichnet, welches wir hätten vermeiden können. Ich weise diese Verdächtigung, die mir
öfter entgegentritt, aber hier mir zum ersten Male Gelegenheit giebt, sie öffentlich und
energisch zurückzuweisen, auf das Bestimmteste als unwahre Partei-Erfindung zurück.
Wir waren in der Lage, gegen ungerechte und lange vorbereitete Angriffe, gegen eine ungerechte
Majorisirung Preußens im Bunde, gegen Angriffe, die nur mit dem Bajonette
abgewehrt werden konnten, in gerechter Selbstvertheidigung und ehrlicher Nothwehr zum
Degen zu greifen; aber Ihren Ausdruck: verwegenes Spiel, gewagtes Spiel anzuwenden,
— — ich will nicht den Ausdruck brauchen, der mir gerade ankam, aber er paßt nicht.
Beantwortung einer Interpellation die Berhältnisse des Großherzogthums
Hessen betreffend.
9. April.
(In der Sitzung vom 9. April hatten die Abgeordneten Oberhessens: Graf zu Solms-Laubach,
Freiherr Nordeck zur Rabenau und Buderus folgende Interpellation gestellt:
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen erließ nach wiederhergestelltem Frieden
unterm 17. September vorigen Jahres von Worms aus eine Proclamation, überschrieben:
„An mein treues Volk“, — welche in Beziehung auf die öffentlichen Verhältnisse Deutschlands
und dessen nationale Gestaltung das Folgende besagt:
„Wir haben nicht blos die Wunden zu zeilen welche der Krieg unserem Hessen geeschlagen
hat, — wir haben auch mit der Neugestaltung unseres gemeinsamen deutschen
Vaterländes in einer, die gerechten nationalen Ansprüche befriedigenden Weise zu beginnen.
— Der alte Rechtsboden, auf dem wir hätten fortbauen können, ist zusammengebrochen.
— Wir müssen nun die Vervollkommnung des durch die Macht der Phatsachen geschaffenen
neuen Rechtszustandes zum Gegenstand unserer Sorge machen. — Mein eifriger Wunsch
war, den Bund, welcher dermalen den Norden Deutschlands umfaßt, auf das ganze große
Vaterland ausgedehnt zu sehen. — Rücksichten, deren Beseitigung nicht in meiner Macht
lagen, standen bis jetzt der Erfüllung meines Wunsches entgegen. — Aber wie ich stets
seit meinem Regierungs-Antritt neben dem Wohle meines zesiscen Landes, das Glück
und die Größe des gemeinsamen deutschen Vaterlandes und die Kräftigung des dasselbe
umschlingenden Bandes angestrebt habe, so werde ich auch für die Zukunft dieses Ziel nicht
aus den Augen verlieren. — Ich rechne dabei auf das Vertrauen und die Unterstützung
meines guten und bewährten Volkes.“
In Folge des Friedensabschlusses zwischen Preußen und Hessen vom 3. September v. J.
trat, — wie bekannt, — der Grohheze von Hessen mit der Provinz Oberhessen dem Norddeusschn
Bunde bei, während die beiden anderen Provinzen des Landes außerhalb dieses Verältnisses
blieben.
Bei Gelegenheit der Diskussion, resp. Annahme des preußischehessischen Friedens-Vertrages
in der Zweiten Kammer zu Darmstadt, — im Januar d. J., — wurde von zwei Abgeordneten
igt feste Erwartu sprech Großh liche Staats-Regi d
gleichzeitig die feste Erwartung auszusprechen: die Großherzogliche Staats-Regierung werde
mit allen Kräften dahin streben, ach mit den von dem Norddeutschen Bund bis jetzt noch
ausgeschlossenen Gebietstheilen möglichst bald in denselben einzutreten.