Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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Gebühren, eine Nebengebühr von 1 Sgr. bz. 2 Kr., welche im Voraus entrichtet werden 
muß, zur Erhebung. 
§ XVIII. 
Verkauf von Die Freimarken werden von den Postanstalten zu dem Nennwerthe des Stempels 
1- an das Publicum abgelassen. 
a) Freimarken. 
b) Franco- Der Verkaufspreis der Franco-Couverts à 1 Sgr. stellt sich allgemein, ohne Rück- 
Gouverts. sicht auf die besondere landesübliche Münzwährung, auf 13 Silberpfennige pro Stück; 
die in der Guldenwährung rechnenden Postanstalten erheben für je 3 Stück 10 Kr. 
Vom Publicum können fertige Briefcouverts bei der Königlich Preußischen Staats- 
druckerei in Berlin behufs Abstempelung mit dem Postfrankirungszeichen eingeliefert 
werden. 
Die Abstempelung erfolgt in zwei Werthsorten zu 1 und 2 Silbergroschen. Die 
anderen Bedingungen, unter welchen die Staatsdruckerei die Abstempelung der Couverts 
übernimmt, sind im Wesentlichen folgende: 
1) Die Einlieferung der zum Abstempeln bestimmten Couverts, sowie die Rücknahme 
abgestempelter Couverts kann nur durch Personen in Berlin erfolgen. Aus- 
wärtige müssen sich daher einer in Berlin wohnhaften Mittelsperson bedienen. 
2) Das geringste Quantum von Couverts, welches zum Abstempeln in einer Werth- 
sorte angenommen wird, beträgt zehntausend Stück; außerdem ist mit Rücksicht 
auf unvermeidlichen Ausschuß jedesmal eine Zugabe von 3 Procent beizufügen. 
3) Das Couvertpapier muß weiß oder doch so wenig gefärbt sein, daß die Farbe der 
Werthstempel nicht beeinträchtigt wird. 
4) Vor der Entnahme der abgestempelten Couverts ist, außer dem Betrage der 
Werthstempel, der Kostenbetrag für das Abstempeln mit 177 Sgr. pro 1000 
Stück zu berichtigen. 
6) Gestempelte Bei einzelnen größeren Postanstalten werden gestempelte Streifbänder zu 1 Sgr. 
Streifbänder, bz. zu 1 Kr. zum Verkauf gestellt. Der Absatz findet nur in Partien zu je 100 Stück 
statt, und zwar mit einem Zuschlage von 31 Sgr. bz. von 13 Kr. pro 100 Stück. Der 
RPreis beträgt hiernach: 
für 100 Streifbänder à 1 Sgr. 36 Sgr. 10 Pf., 
für 100 Streifbänder à 1 Kr. 1 Gulden 53 Kr.
	        
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