Die Porto= bezw. sonstigen Beträge für einen Brief mit Behändigungsschein
müssen sämmtlich entweder von dem Absender oder von dem Adressaten ent-
richtet werden.
Der Bundeskanzler.
In Vertretung:
Delbrück.
. 12. Deeret
wegen Bestätigung des Einquartierungs-Regulativs für die Stadt Wilsdruff;
vom 15. Februar 1871.
Nochdem Se. Majestät der König, auf Vortrag des Justizministeriums, die im
2. Absatze von § 21 des Einquartierungs-Regulativs für die Stadt Wilsdruff vom
23. Mai 1870 getroffene, eine Ausnahme von bestehenden Gesetzen enthaltende Be-
stimmung über Verlust von Entschädigungs= und Vergütungsansprüchen für gewährtes
Naturalquartier Allergnädigst zu genehmigen geruht haben, und hierauf mit Zustimm-
ung des Kriegsministeriums von Seiten der Kreisdirection zu Dresden die Bestätigung
gedachten Regulativs stattgefunden hat, so ist zu dessen Beurkundung gegenwärtiges
Deeret
unter Siegel und Vollziehung des Kriegsministeriums ausgefertigt worden.
Dresden, am 15. Februar 1871.
Kriegs-Ministerium.
In Vertretung:
v. Brandenstein.
Eckelmann.
Einquartierungs-Regulativ für die Stadt Wilsdruff.
22. 2.
7# 21. Entschädigungs= oder Vergütungsansprüche für gewährtes Naturalquartier,
sowie alle Nachforderungen sind zur Vermeidung der Verjährung innerhalb der im
§ 17 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1868 vorgeschriebenen einjährigen Frist beim
1871. 4