Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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19. Bekanntmachung, 
eine der allgemeinen Krankenunterstützungs= und Begräbnißcasse zu Mylau 
bewilligte Rechtsvergünstigung betreffend; 
vom 24. Februar 1871. 
S. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, der allgemeinen Krankenunter- 
stützungs= und Begräbnißcasse zu Mylau diejenige Ausnahme von dem bestehenden 
Rechte, welche in dem nachstehend abgedruckten § 15 des bestätigten Regulativs für die 
genannte Casse enthalten ist, zu bewilligen, was andurch zur Nachachtung für Alle, die 
es angeht, andurch bekannt gemacht wird. 
Dresden, den 24. Februar 1871. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Forwerg. 
15 
des Regulativs für die allgemeine Krankenunterstützungs= und Begräbnißcasse 
zu Mylau. 
Die von der allgemeinen Krankenunterstützungs= und Begräbnißcasse zu gewähren- 
den Unterstützungen können weder mit Beschlag belegt, noch vor der Verfallzeit an 
andere Personen abgetreten werden. 
  
  
Letzte Absendung: am 22. März 1871.
	        
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