Full text : Das Preußische Stempel-Gesetz vom 7. März 1822.

164  Stempeltarif.  Freipässe  —  Gutachten.

Erben  und  Miterben  sind  bis  auf  Höhe  des  aus  der  Erb—
schaft  Empfangenen  für  die  von  allen  den  Nachlaß  betreffenden
Anfällen  zu  entrichtende  Erbschaftssteuer  solidarisch  verpflichtet.

Hinsichtlich  der  in  diesem  Gesetze  den  Erben  und  Miterben
aufgelegten  Verpflichtungen  werden  Erwerber  eines  Universal—
vermächtnisses  oder  eines  Vermächtnisses  unter  einem  Universaltitel
  den  Erben  und  Miterben  gleichgeachtet.

8  30.  Gesetzliche  Vertreter  und  Bevollmächtigte  der  Erbinteressenten,
  Testamentsexekutoren  und  Nachlaßverwalter,  sowie
  die  Verwalter  von  Familienstiftungen,  dürfen  die  Erbschaft,
einzelne  Erbtheile,  Vermächtnisse  oder  Schenkungen,  beziehungsweise
  die  Hebungen  aus  der  Familienstiftung,  nur  nach  Berichtigung
  oder  Sicherstellung  der  darauf  treffenden  Erbschaftssteuer
  ausantworten  und  bleiben  im  entgegengesetzten  Falle  für
die  Steuer  verhaftet.

Freipässe,  s.  Pässe.

Geburtsscheine,  jett  frei.
Gesinde-Entlassungsscheine,  für  alles  Gesinde  ohne
Unterschied  nach  dem  Ges.  v.  21.  Februar  1872  fiempelfrei.

Gesuche,  Beschwerdeschriften,  Bittschriften,  Eingaben,
  welche  ein  Privatinteresse  zum  Gegenstande
haben  und  bei  solchen  Staats=  und  Kommunal-Behörden
  oder  Beamten  eingereicht  werden,  welchen
die  Ausübung  einer  richterlichen  oder  polizeilichen
Gewalt  übertragen  ist  oder  welchen  die  Verwaltung
öffentlicher  allgemeiner  Abgaben  obliegt,  jetzt  frei.
gehalldlee  Position  ist  durch  das  Gesetz  v.  26.  März  1873,  8  2  Nr.  1  auf-Gütergemeinschafts-Verträge

  unter  Eheleuten,
s.  Eheverträge.

(Gesetzlich  muß  ein  Vertrag  über  Einführung  oder  Ausschließung  der  Gütergemeinschaft
  vor  der  Heirath  geschlossen  werden.  ((#s  354,  412,  Th.  II,  Tit.  1  L.=  R.)

Gutachten  der  Sachverständigen,  wenn  sie  bei
stempelpflichtigen  Verhandlungen  gebraucht  werden
1,50  M.