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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
6. Stück vom Jahre 1876.
Inhalt: Betanntmachung, eine Ausnahme r von bestehenden Geseten für den Spar. und Vorschußverein für
Nassau r2c. betr. S. 225. — Bekanntmachung, eine Ausnahme von bestehenden Gesetzen für den Spar-
und Vorschußverein für Hermsdorf 2c. betr. S. 226. — Bekauntmachung, Ausnahmen von bestehenden
Gesetzen für die Stadtbank zu Chemnitz betr. S. 227. — Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt
Zwickau betr. S. 229. — Bekanntmachung, eine Ausnahme von bestehenden Gesetzen für den Spar-
und Vorschußverein Eintracht zu Leubsdorf betr. S. 229. — Verordnung, die Forterhebung der Steuern
und Abgaben im Jahre 1876 betr. S. 230. — Verordnung, die Bemerkung des Ablebens der vor
erfülltem 20. Altersjahre verstorbenen männlichen Personen in den Geburtsregistern betr. S. 231. — Be-
kanntmachung, die Aufhebung der Gerichtsämter Brandis und Jöhstadt betr. S. 233.
30. Bekanntmachung,
die Bewilligung einer in den Statuten des Spar= und Vorschußvereins für Nassau
und Umgegend, eingetragener Genossenschaft, enthaltenen Ausnahme von bestehenden
Gesetzen betreffend;
vom 7. April 1876.
Mie Allerhöchster Genehmigung hat das Justiz-Ministerium dem Spar= und Vorschuß-
vereine für Nassau und Umgegend, eingetragener Genossenschaft, auf Ansuchen die in der
nachstehend abgedruckten Bestimmung der Statuten dieses Vereins enthaltene Ausnahme —
von bestehenden Gesetzen bewilligt.
Dresden, am 7. April 1876.
Ministerium der Justiz.
Für den Minister:
Pernitzsch.
Rosenberg.
1876. 31