— 281 —
Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
11. Stück vom Jahre 1876.
—
Inhalt: Verordnung, die veränderte A
ordnung, die Behandlung nachgemachter und verfälschter, sowie beschädigter und unbrauchbar gewordener
Reichskassenscheine betr. S. 2805. — Verordnung, die Behandlung der bei Staatskassen eingehenden
nachgemachten, verfälschten oder nicht mehr umlaufsfähigen Reichsmünzen betr. S. 289. — Gesetz, einen
Nachtrag zu dem Finanzgesetze auf die Jahre 1874 und 1875 vom 25. Juni 1874 betr. S. 292. — Finanz=
gesetz auf die Jahre 1876 und 1877. S. 293. — Verordnung, die Ausführung des Finanzgesetzes auf
die Jahre 1876 und 1877 betr. S. 295. — Bekanntmachung, die Uebernahme der Zwickau-Lengenfeld-
Falkensteiner Eisenbahn durch den Staat betr. S. 296. — Bekanntmachung, die Uebernahme der Chem-
nitz-Aue-Adorfer Eisenbahn durch den Staat betr. S. 297. — Verordnung, die Zustellung gerichtlicher
Zufertigungen durch die Post betr. S. 297.
55. Verordnung,
die veränderte Abgrenzung der Steuerkreise und Steuerbezirke betreffend;
vom 22. Juni 1876.
Nechdem beschlossen worden ist, die für die Verwaltung der directen Steuern und der
Stempelsteuer seither bestandenen Steuerkreise und Steuerbezirke mit den Bezirken der
Kreishauptmannschaften und Amtshauptmannschaften in Uebereinstimmung zu bringen,
so wird nunmehr die aus der Anfuge O ersichtliche neue Eintheilung des Königreichs
Sachsen nach Steuerkreisen und Steuerbezirken mit der Bemerkung zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß dieselbe mit dem 1. August dieses Jahres in Kraft tritt.
Dresden, am 22. Juni 1876.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Wahl.
1876. 41