Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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C. 
l. 
Weil Ihr den Bund der Ehe mit einander geschlossen habt, und nun, wie es für 
Christen sich ziemt, das Gelübde christlicher Eheführung vor Gottes Augesichte ab- 
legen wollet, auf daß Euer Bund in seinem heiligen Namen durch sein Wort geweihet 
und gesegnet werde, so frage ich zuerst Sie, N. N. 
Sind Sie vor Gott entschlossen, die mit der hier gegenwärtigen N. N. ge- 
bornen N. geschlossene Ehe christlich zu führen, alle Pflichten eines christlichen 
Ehemanns gegen Ihre Ehefrau tren zu erfüllen, den Bund mit ihr unverbrüchlich 
zu halten, sie herzlich zu lieben, gleich wie Christus geliebt hat die Gemeinde, 
Freude und Leid mit ihr zu theilen und in keiner Noth und Trübsal sich von 
ihr zu scheiden, bis Gott Cuch scheidet durch den Tod? 
Ist das Ihr fester Entschluß, so geloben Sie Solches vor Gott und den 
gegenwärtigen Zeugen durch Ihr feierliches Jal 
Und hierauf frage ich Sie N. N. geborne J. 
Sind Sie vor Gott entschlossen, die mit dem hier gegenwärtigen N. N. ge- 
schlossene Ehe christlich zu führen, alle Pflichten einer christlichen Ehefrau gegen 
Ihren Ehemann tren zu erfüllen, Ihren Bund mit ihm unverbrüchlich zu halten, 
ihn herzlich zu lieben, ihm unterthan zu sein in dem Herrn, Freude und Leid 
mit ihm zu theilen und in keiner Noth und Trübsal sich von ihm zu scheiden, 
bis Gott Euch scheidet durch den Tod? 
Ist das Ihr fester Entschluß, so geloben Sie Solches vor Gott und den gegen- 
wärtigen Zeugen durch Ihr feierliches Jal 
Hier folgt nach Befinden der Austausch der Ninge oder der Mahlschätze unter Hin- 
zufügung eines, das Sinnbildliche dieser Handlungen deutenden Spruches, z. B. bei 
dem Austausche der Ringe: 
„Rein wie lauteres Gold, sei Eure Liebe zu einander; und wie diese in sich 
zurückkehrenden Reife uns ein Sinnbild der Ewigkeit sind, so daure sie auch 
bis in Ewigkeit.“ 
Bei der Uebergabe der Mahlschätze: 
„Indem Ihr diese Gaben Cuch reichet, sprechet in Eurem Herzen zu ein- 
ander: Was mein ist, das ist Dein."“ 
Auf das Gelübde, welches Ihr beiderseits abgelegt habt, lege ich Eure Hände in 
einander und spreche als ein verordneter Diener der Kirche Euch nun auch zusammen 
im Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen.
	        
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