Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

— 89 — 
Classe IIa: 2 Stunden. Lectüre und Erklärung ausgewählter Abschnitte aus den 
Episteln. Die Unterscheidungslehren. 
Classe Ib: 2 Stunden. Bibellectüre und Kirchengeschichte. 
Classe la: 2 Stunden. Bibellectüre und Kirchengeschichte. 
.Der Religionsunterricht hat vor Allem auf Erweckung und Belebung des 
christlich-religiösen Sinnes und auf feste Begründung evangelischen Glaubens hinzu- 
wirken. 
In seiner Gesammtheit bezweckt der Religionsunterricht die Erwerbung einer aus- 
reichenden Bekanntschaft mit dem geschichtlichen und doctrinellen Hauptinhalte der 
heiligen Schrift, mit der Entwickelungsgeschichte der christlichen Kirche, mit den Lehren 
der evangelischen Kirche und ihrer Begründung. 
69.S Classe VI: 6 Stunden. Lesen und Nacherzählen des Gelesenen; Memoriren 
und Recitationen von Gedichten und prosaischen Stücken hauptsächlich aus dem Gebiete 
der deutschen Sage und Geschichte. Aus der Grammatik: die Wortarten, die Decli- 
nationen der Substantiva, der Adjectiva und Pronomina, die Lehre vom einfachen 
Satze. Schriftliche Wiedergabe von Erzählungen; Dietate. 
Classe V: 4 Stunden. Fortsetzung der Uebungen im Lesen, Nacherzählen, Memoriren 
und Declamiren. Wiederholung des grammatischen Pensums der Sexta, dann Con- 
jugationen, Wortbildung und die Hauptregeln der Interpunction; die Lehre vom ein- 
fachen erweiterten Satze, sowie von den leichteren Formen des zusammengesetzten Satzes. 
Schriftliche Wiedergabe von Erzählungen; Dictate. 
Classe IV: 4 Stunden. Fortsetzung der Uebungen im Lesen, Nacherzählen, 
Memoriren und Declamiren mit besonderer Hervorhebung der Disposition der behan- 
delten Stücke. Wiederholung der Formen= und Wortbildungslehre; die Lehre vom zu- 
sammengesetzten Satze; Erzählungen, Beschreibungen, Briefe 2c. 
Von drei zu drei Wochen eine derartige schriftliche Arbeit und ein Dictat. 
Classe III: 4 Stunden. Lesen und Vortrag elassischer Gedichte mit besonderer Rück- 
sicht auf die Disposition der betreffenden Stücke; biographische Notizen über die Dichter. 
Aus der Grammatik: die Lehre vom Periodenbau; Anfänge der Prosodie und Metrik. 
Von drei zu drei Wochen eine schriftliche Arbeit, mitunter in Briefform; Uebungen im 
Disponiren leichter Themata. 
Classe IIb: 4 Stunden. Lectüre und Besprechung elassischer Gedichte; Erörterung 
der hauptsächlichsten Dichtungsarten; Prosodie und Metrik. Uebungen im mündlichen 
Vortrage. Von vier zu vier Wochen ein Aufsatz mit vorangestellter Disposition. Kurze 
Uebersicht der deutschen Literatur von Luther bis Goethe. 
Classe lla: 3 Stunden. Einführung in die classische Literatur des Mittelalters 
(Heldengedichte, Minnesänger); Literaturgeschichte bis zur Reformation. Uebungen im 
Lehrziel. 
Deutsche 
Sprache. 
Vertheilung des 
Unterrichts- 
stoffs.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.