Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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richtig zu übersetzen, einen französischen Vortrag zu verstehen, an ihn gerichtete Fragen 
mit einiger Geläufigkeit französisch zu beantworten, ein nicht zu schwieriges deutsches 
Extemporale sofort französisch nachzuschreiben und freie Aufsätze, namentlich auch Briefe, 
in französischer Sprache correct zu verfassen. Endlich muß die Bekanntschaft mit der 
französischen Literaturgeschichte erworben sein. 
Englische 8 15. Classe III: 4 Stunden. Regeln der Aussprache, Leseübungen, Orthographie 
eSprache und Formenlehre. Auswendiglernen von Vocabeln und kleinen prosaischen und poetischen 
ertheilung des » .· . .. 
Unterrichts-Stellen.LecturenachemerChrestomathIe.Exerc1t1a. 
stoffs. Classe IIb: 3 Stunden. Wiederholung und Ergänzung der Formenlehre. Syntax. 
Lectüre nach einer Chrestomathie, Exercitia und Extemporalia. 
Classe IIa: 3 Stunden. Weitere Ausführung der Syntax. Lectüre leichter pro— 
saischer Schriftsteller; Exercitia und Extemporalia. 
Classe lb:2 4 Stunden. Die Unterrichtssprache ist von hier ab in der Regel die 
englische. Lectüre classischer Schrifsteller. Uebersetzen von Stücken aus deutschen Schrift- 
stellern in's Englische. Freie Aufsätze und freie Vorträge. 
Classe Ia: 4 Stunden. Fortsetzung der Lectüre mit Rücksicht auf moderne Schrift- 
steller. Freie Aufsätze und freie Vorträge. Englische Literaturgeschichte in gedrängter 
Darstellung. 
Lehrziel. 16. Kenntniß der englischen Grammatik, die Fähigkeit, nicht allzuschwierige pro- 
saische Stücke geläufig in's Deutsche zu übersetzen, die englische Conversationssprache zu 
verstehen, Fragen englisch zu beantworten und einfachere Pensa, namentlich auch Ge- 
schäftsbriefe correct in's Englische zu übersetzen. Endlich muß die Bekanntschaft mit dem 
Hauptsächlichsten aus der englischen Literaturgeschichte erworben sein. 
Geographie. § 17. Classe VI: 2 Stunden. Die Fundamentalsätze der mathematischen Geographie. 
rifellunges Die Grundbegriffe der physischen Geographie, soweit sie zum Verständniß europälscher 
stofss. Verhältnisse erforderlich sind. Allgemeine Uebersicht der Land= und Wasservertheilung 
auf der Erde (ohne Eingehen auf die Einzelheiten von Gebirgen, Flüssen, Meerbusen 2c.). 
Geographie des Königreichs Sachsen und Deutschlands. Unterweisung im Kartenlesen 
und Kartenzeichnen; Uebungen im Kartenzeichnen aus dem Gedächtniß. 
Classe W: 2 Stunden. Wiederholung und Erweiterung der geographischen Grund- 
begriffe. Allgemeine Schilderung Europa's und dessen politischer Eintheilung. Karten- 
zeichnen aus dem Gedächtniß. 
Classe IV: 2 Stunden. Die außereuropäischen Erdtheile unter Voraussendung der 
nöthigen Erklärungen aus der physischen Geographie. Kartenzeichnen aus dem Ge- 
dächtniß. 
Classe III: 2 Stunden. Deutschland, physisch und politisch, mit Hinweis auf Gewerbe 
und Handel. Kartenzeichnen.
	        
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