Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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Classe IIb: 3 Stunden, nämlich 2 Stunden Fortsetzung des Zeichnens nach Gyps— 
modellen. Für begabte Schüler Zeichnen von Köpfen nach Vorlagen oder Gypsabgüssen 
(Kreidemanier) oder Landschaftszeichnen nach guten Vorlagen (anfangs mit Bleistift, 
später mit der Feder und leichter Untertuschung). 
1 Stunde geometrisches Zeichnen, namentlich geradlinige und Kreisfiguren, plani- 
metrische Constructionen rc. 
Classe IIA: 2 Stunden. Projectionslehre. Darstellung von Punkten, begrenzten 
Graden, begrenzten Ebenen und Polyedern im Grundriß und Aufriß bei verschiedenen 
Lagen. Netze einfacher Körper. 
Classe Ib: 2 Stunden. Darstellung ebener Schnitte von Polyedern, Cylinder, 
Kegel und Kugel in Grundriß, Aufriß und Abwickelung. Einfache Fälle von den Durch- 
dringungen. 
Classe Ia: 2 Stunden. Schattenconstructionen. Elemente der Perspective. 
Begabten Schülern der drei obersten Classen soll Gelegenheit geboten werden, das 
Freihandzeichnen mit Classe Ib zusammen fortzuüben. 
#34. Im Freihandzeichnen sollen Auge und Hand zur correcten und geschmack- 
vollen Darstellung des Gesehenen ausgebildet werden, ohne von mechanischen Hilfs- 
mitteln Gebrauch zu machen. 
Bei dem geometrischen Zeichnen ist Fertigkeit im Gebrauche der Zeichneninstrumente, 
möglichst genaue Ausführung der Constructionen und im Vereine mit dem stereometrischen 
Unterrichte, Ausbildung der figürlichen Anschauung zu erreichen. 
35. Unterricht im Schreiben wird nur den Schülern der zwei oder drei untersten 
Classen in wöchentlich 2, beziehentlich 1 Stunde ertheilt. 
Es steht aber in der Befugniß des Directors, einzelne Schüler aller Classen eine 
Zeit lang und bis ihre Handschrift sich gebessert hat, der Theilnahme an diesem Unter- 
richte zu überweisen, wenn die Unleserlichkeit ihrer Handschrift eine solche Maßregel 
nöthig macht. 
Nicht nur die Schreiblehrer, sondern alle Lehrer, welchen schriftliche Arbeiten ein- 
zureichen sind, haben streng darauf zu achten, daß ihnen diese Arbeiten in sauberer und 
wohlgefälliger, den Regeln der Kalligraphie entsprechender Handschrift überreicht werden. 
m36. Der Gesangunterricht wird für jede Classe in wöchentlich 2 Stunden 
ertheilt. Wieviel und welche Classen dabei zu einer Abtheilung vereinigt werden, ist 
unter Berücksichtigung der Frequenz der Anstalt und unter besonderer Vernehmung mit 
dem Gesanglehrer der Anordnung des Directors zu überlassen. 
# 37. Der Turnunterricht wird für jede Classe in wöchentlich 2 Stunden ertheilt. 
Wie viel und welche Classen dabei zu einer Abtheilung vereinigt werden, ist unter Be- 
Lehrziel. 
Schreiben. 
Gesang. 
Turnen.
	        
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