Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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rücksichtigung der Frequenz der Anstalt und unter besonderer Vernehmung mit dem 
Turnlehrer der Anordnung des Directors zu überlassen. 
Die zweckmäßige Ertheilung dieses Turnunterrichts wird von dem Director der 
Turnlehrer-Bildungsanstalt zu Dresden auf Anordnung des Ministeriums überwacht. 
Uebersicht über 38. Für die Realschulen I. Ordnung entsteht nach dem Vorigen folgende Stun— 
den Lehrplan. denübersicht: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
VI V. IV. III. IIb. IIa. Ib. Ia 
Religion . .. 3 3 3 2 2 2 2 2 
Deutsche Sprache . 6 4 4 4 4 3 3 3 
Lateinische Sprache . 8 5 4 4 4 3 3 3 
Französische Sprache — 6 7 4 4 3 3 4 
Englische Sprache — — — 4 3 3 4 
Geographie 2 2 2 2 2 2 2 2 
Geschichte 2 2 2 2 2 2 2 2 
Naturbeschreibung 2 2 2 1 1 2 1 1 
Physik — — — 2 2 2 2 2 
Chemie — — — — 2 2 2 2 
Rechnen 4 4 4 2 1 — — — 
Algebra — — — 2 2 2 2 2 
Geometrie — — 2 3 2 3 3 2 
Zeichnen. 2 2 2 2 3 2 2 2 
Schreiben 2 2 1 — — — — — 
31 32 33 34 34 31 31 31 
Hierüber: 
Gesang . 2 2 2 2 2 2 2 2 
Turnen 2 2 2 2 22 2 2 
35 36 37 38 38 35 35 35 
  
  
  
  
Abweichungen 839. Abweichungen von diesem Lehrplane sind in Betreff der zu erreichenden 
von dem Endziele gar nicht, in Betreff der Vertheilung des Lehrstoffs und der auf dessen Mit— 
Lehrplane. theilung zu verwendenden Stundenzahl nur insoweit gestattet, als es die verschiedene 
Stärke und der jeweilige Stand der Classen zweckmäßig erscheinen läßt, die Maximal— 
zahl der Unterrichtsstunden nicht überschritten und von dem Ministerium für jeden 
besonderen Fall Genehmigung ertheilt wird. 
Lections- 640. Zur Controle über Einhaltung des Lehrplans ist für jede Classe ein Lections- 
Classenbücher. Classenbuch anzulegen, in welches von jedem in der Classe beschäftigten Lehrer am
	        
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