Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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eine Uebersetzung aus dem Deutschen in's Lateinische, 
eine algebraische Aufgabe, 
eine geometrische Aufgabe, 
eine physikalische Aufgabe. 
Die sechs letztgenannten Arbeiten sind in Gegenwart eines Lehrers zu fertigen und 
wird zu jeder derselben dem Schüler eine Zeit von je 3 Stunden gegeben. 
Für die Schüler der Classe Ill: 
eine freie deutsche Arbeit, 
eine Uebersetzung aus dem Deutschen in's Französische, 
eine Uebersetzung aus dem Englischen in das Deutsche, 
eine Uebersetzung aus dem Deutschen in das Lateinische, 
eine algebraische und 
eine geometrische Aufgabe. 
Die fünf letzten Arbeiten sind unter Aufsicht eines Lehrers, eine jede in 2 Stunden 
zu fertigen. 
Für die Schüler der Classe IV: 
eine deutsche Arbeit, 
Uebersetzung eines lateinischen Pensums, 
Uebersetzung eines französischen Pensums, 
eine Aufgabe im Zahlenrechnen. 
Alle diese Arbeiten sind in Claufur und unter Aufsicht eines Lehrers zu fertigen 
und es ist den Schülern für die erste eine Zeit von 4 Stunden, für die drei übrigen 
eine Zeit von je 2 Stunden zu gewähren. 
Für die Schüler der Classe V: 
eine deutsche Arbeit, 
Uebersetzung eines französischen Pensums, 
Uebersetzung eines lateinischen Pensums, 
eine Aufgabe im Zahlenrechnen. 
Diese Arbeiten sind, die erste in 3 Stunden, die drei letzten in je 2 Stunden 
unter Aufsicht eines Lehrers in Clausur zu fertigen. 
Für die Schüler der Classe Vl: 
eine deutsche Aufgabe, 
eine lateinische Aufgabe, 
einige Rechenexempel,
	        
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