Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

Classensystem. 
Zeitdauer 
des Unterrichts. 
Zahl 
der Schüler 
einer Classe. 
Zahl und Ver- 
theilung der 
Unterichts- 
stunden. 
Religion. 
Vertheilung des 
Unterrichts- 
stoffs. 
— 112 — 
§. Die Zöglinge der Volksschullehrer-Seminare werden in 6 aufsteigenden, im 
Unterrichte von einander getrennten Classen für ihren Beruf ausgebildet. Nur für den 
Unterricht im Clavier-, Violin= und Orgelspiel sind die Classen in der Regel in einzelne 
Abtheilungen zu zerlegen. 
3. Die normale Dauer der Bildungszeit umfaßt 6 Jahre, sie kann aber für 
einzelne Zöglinge, welche das Bildungsziel innerhalb dieser Zeit nicht erreichen, um 
1 Jahr (vergl. § 46), um eine längere Zeit nur mit Genehmigung der obersten Schul- 
behörde verlängert werden. 
& 4. Keine Classe soll in der Regel mehr als 25 Schüler zählen (§57, al. 2 des 
Gesetzes). 
Ueberschreitet die Zahl der Angemeldeten und zur Aufnahme reif Befundenen die 
zulässige Zahl, so hat sie der Director der obersten Schulbehörde behufs Zuweisung an 
ein anderes Seminar, dessen Classen die zulässige Schülerzahl noch nicht erreicht haben, 
zu präsentiren. Die oberste Schulbehörde ist daher durch die Directoren von der Fre- 
quenz der einzelnen Classen in fortdauernder Kenntniß zu erhalten. 
§ 5. Die Stundenzahl in einer Classe darf, ungerechnet den Unterricht in der 
Musik und Stenographie, über 36 Stunden wöchentlich nicht ansteigen. 
Die Lehrstunden sind symmetrisch und so zu vertheilen, daß in der Regel Montag, 
Dienstag, Donnerstag und Freitag am Vor= und Nachmittage, Mittwoch und Sonn- 
abend dagegen, wenigstens in den wissenschaftlichen Fächern, nur am Vormittage unter- 
richtet wird. Außerdem sind die schwierigeren und wichtigeren Lectionen auf die Mor- 
genstunden, die Religionsstunden, soweit nur möglich, auf die erste oder zweite Morgen- 
stunde zu verlegen. 
Die Schulstunden sind pünktlich mit 10 Minuten, nach der größeren Pause am 
Vormittage mit 15 Minuten nach dem Glockenschlage zu beginnen und mit dem Glocken- 
schlage zu schließen. Die erste Unterrichtsstunde am Morgen jedes Tages beginnt in 
allen Classen mit Gebet. 
Ueber Vertheilung des Unterrichtsstoffs auf die einzelnen Classen und die Lehr- 
ziele ist das Nähere in dem nachstehenden 
Lehrplane 
enthalten. 
6. Elasse VI: 4 Stunden wöchentlich. Katechismus 2 Stunden. Erklärung 
des ersten Hauptstücks und des ersten Artikels vom zweiten Hauptstücke. Die erforder- 
lichen Bibelsprüche und Kirchenlieder. Mittheilung biographischer Notizen über die 
Liederdichter.
	        
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