Classensystem.
Zeitdauer
des Unterrichts.
Zahl
der Schüler
einer Classe.
Zahl und Ver-
theilung der
Unterichts-
stunden.
Religion.
Vertheilung des
Unterrichts-
stoffs.
— 112 —
§. Die Zöglinge der Volksschullehrer-Seminare werden in 6 aufsteigenden, im
Unterrichte von einander getrennten Classen für ihren Beruf ausgebildet. Nur für den
Unterricht im Clavier-, Violin= und Orgelspiel sind die Classen in der Regel in einzelne
Abtheilungen zu zerlegen.
3. Die normale Dauer der Bildungszeit umfaßt 6 Jahre, sie kann aber für
einzelne Zöglinge, welche das Bildungsziel innerhalb dieser Zeit nicht erreichen, um
1 Jahr (vergl. § 46), um eine längere Zeit nur mit Genehmigung der obersten Schul-
behörde verlängert werden.
& 4. Keine Classe soll in der Regel mehr als 25 Schüler zählen (§57, al. 2 des
Gesetzes).
Ueberschreitet die Zahl der Angemeldeten und zur Aufnahme reif Befundenen die
zulässige Zahl, so hat sie der Director der obersten Schulbehörde behufs Zuweisung an
ein anderes Seminar, dessen Classen die zulässige Schülerzahl noch nicht erreicht haben,
zu präsentiren. Die oberste Schulbehörde ist daher durch die Directoren von der Fre-
quenz der einzelnen Classen in fortdauernder Kenntniß zu erhalten.
§ 5. Die Stundenzahl in einer Classe darf, ungerechnet den Unterricht in der
Musik und Stenographie, über 36 Stunden wöchentlich nicht ansteigen.
Die Lehrstunden sind symmetrisch und so zu vertheilen, daß in der Regel Montag,
Dienstag, Donnerstag und Freitag am Vor= und Nachmittage, Mittwoch und Sonn-
abend dagegen, wenigstens in den wissenschaftlichen Fächern, nur am Vormittage unter-
richtet wird. Außerdem sind die schwierigeren und wichtigeren Lectionen auf die Mor-
genstunden, die Religionsstunden, soweit nur möglich, auf die erste oder zweite Morgen-
stunde zu verlegen.
Die Schulstunden sind pünktlich mit 10 Minuten, nach der größeren Pause am
Vormittage mit 15 Minuten nach dem Glockenschlage zu beginnen und mit dem Glocken-
schlage zu schließen. Die erste Unterrichtsstunde am Morgen jedes Tages beginnt in
allen Classen mit Gebet.
Ueber Vertheilung des Unterrichtsstoffs auf die einzelnen Classen und die Lehr-
ziele ist das Nähere in dem nachstehenden
Lehrplane
enthalten.
6. Elasse VI: 4 Stunden wöchentlich. Katechismus 2 Stunden. Erklärung
des ersten Hauptstücks und des ersten Artikels vom zweiten Hauptstücke. Die erforder-
lichen Bibelsprüche und Kirchenlieder. Mittheilung biographischer Notizen über die
Liederdichter.