Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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Deutsche #&##. Der Unterricht in der Muttersprache ist, soweit thunlich, demselben Lehrer zu 
#braach e. übertragen, welcher in derselben Classe den lateinischen Unterricht ertheilt, und ist dann 
zemeines, die Stundenzahl zu Gunsten der lateinischen Sprache innerhalb der für die Classen VI 
bis III angedeuteten Schranke der Art einzurichten, daß für die beiden Sprachen die 
Gesammtzahl von 10, 10, 8 und beziehentlich 7 Stunden verwendet wird. Vergleiche 
§§ 9 und 12. 
Vertheilung des 89. Classe VI: 3 (4) Stunden wöchentlich. Grammatik: Wort-, Wortbildungs- 
E—* und Formenlehre; der einfache, der zusammengezogene und die einfacheren Formen des 
L zusammengesetzten Satzes. Orthographische Uebungen. 
Lectüre. 
Vortragsübungen. 
Stylübungen. Alle 14 Tage eine schriftliche Arbeit. 
Classe V: 3 (4) Stunden wöchentlich. Grammatik: Uebersichtliche Darstellung 
der Satzlehre mit besonderer Berücksichtigung der schwierigeren Formen des zusammen- 
gesetzten Satzes und des verkürzten Satzes. 
Lectüre, Vortrags= und Stylübungen wie in Classe VI. 
Classe IV: 3 (4) Stunden wöchentlich. Grammatik: Repetition der Satzlehre. 
Lectüre: Erläuterungen von Lesestücken nach Form und Inhalt. Kurzer Abriß 
der Metrik und Poetik. Uebungen im Vortrag und Declamiren. Literaturbilder aus 
der zweiten classischen Periode. 
Stylübungen. Alle 3 Wochen eine schriftliche Arbeit, Uebungen im Disponiren. 
Classe III: 3 (4) Stunden wöchentlich. Lectüre: Erläuterung schwererer Lese- 
stücke nach Form und Inhalt mit Literaturbildern (vergl. Classe IV). Uebungen im Vor- 
trag und Deelamiren. 
Stylistische Uebungen. Dispositionslehre mit Uebungen im Disponiren von 
Aufgaben. Monatlich ein Aufsatz. 
Classe II: 4 Stunden wöchentlich. Literaturgeschichte bis zur Reformationszeit. 
Lectüre von Musterstücken. 
Styl. Uebungen im mündlichen Vortrag. Monatlich ein Aufsatz. 
Classe I: 3 Stunden wöchentlich. Literaturgeschichte bis zur Neuzeit in Ver- 
bindung mit geeigneter Lectüre. 
Styl. Uebungen im Vortrag. Sechs Aufsätze im Jahre. 
Lehziel. § 10. Beim Abschluß des Seminarcursus muß erworben sein: Gründliche Kennt- 
niß der deutschen Grammatik nach ihrer jetzigen Gestalt und den Hauptmomenten ihrer 
geschichtlichen Entwickelung; Bekanntschaft mit der deutschen Literatur und Literatur- 
geschichte im Allgemeinen, sowie im Besonderen mit den bedeutendsten Werken der
	        
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