Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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classischen Zeit nach ihrem Inhalte wie nach der poetischen Form; volle Sicherheit im 
Gebrauche der Muttersprache beim Lesen, Sprechen und Schreiben. 
11. Der Unterrichtsstoff ist so zu vertheilen, daß in den ersten Jahren die regel= Lateinische 
mäßige und unregelmäßige Formenlehre und die Hauptregeln der Wort= und Satzver- Vertpakang es 
bindungen (Syntax) absolvirt werden, während, soweit nöthig unter steter Rückbeziehung Unlerrichts— 
darauf, in den letzten Jahren die Lectüre vorherrscht. stoffs. 
Classe VI: 7 (6) Stunden wöchentlich. Regelmäßige Formenlehre und zwar mit 
Einschluß der verba deponentia. Mündliche und schriftliche Uebungen. Gewinnung 
eines Wörterschatzes unter Anschluß an ein Vocabularium. 
Classe V: 7 (6) Stunden wöchentlich. Wiederholung der regelmäßigen Formenlehre. 
Unregelmäßige Formenlehre. Beginn mit dem unregelmäßigen verbum. Mündliche 
und schriftliche Uebungen und Vermehrung des Wörterschatzes, wie bei Classe VI. 
Classe IV: 5 (4) Stunden wöchentlich. Wiederholung der Formenlehre. Das un- 
regelmäßige verbum. Die hauptsächlichsten syntaktischen Regeln. Beginn der Lectüre 
des Cornelius Nepos nach einer für Unterrichtszwecke bestimmten Bearbeitung. Aller 
14 Tage ein Specimen oder Extemporale. 
Classe III: 4 (3) Stunden wöchentlich. Abschluß der Syntax. Lectüre des bellum 
gallicum von Caesar mit sorgfältiger Uebersetzung einzelner Abschnitte in die deutsche 
Sprache. Speeimen oder Extemporale wie in Classe IV. 
Classe II: 2 Stunden wöchentlich. Fortgesetzte Lectüre des Caesar; im Winterhalb- 
jahre Versuche mit leichter poetischer Lectüre im Anschluß an eine Chrestomathie. Das 
Nöthigste aus der Metrik. 
Classe I: 2 Stunden wöchentlich. Lectüre leichterer Stücke aus Sallustius, Livius, 
auch Cicero und aus der poetischen Chrestomathie. 
12. Classe VI und V, getrennt je 2 Stunden wöchentlich. Geographische Vor-Geographie. 
begriffe. Heimathskunde. Sachsen. Uebersicht über die ganze Erde mit Hervorhebung Srrshelumes 
von Europa (insbesondere Deutschlands). stoffs. 
Classe IV und III, getrennt je 2 Stunden wöchentlich. Ausführliche Geographie 
von Europa; Deutschland eingehend behandelt. Außereuropäische Erdtheile. 
Classe II: 2 Stunden wöchentlich. Physikalische und mathematische Geographie. 
6 13. Bekanntschaft mit den Hauptlehren der physikalischen und mathematischen Lehrziel. 
Geographie, übersichtliche Kenntniß der geographischen Verhältnisse aller Länder, speciell 
Europa's, Deutschlands und Sachsens, sowie der mit Europa im Verkehr stehenden 
Länder, in völliger Unabhängigkeit von Globus und Karte. 
§# 14. Classe VI: 2 Stunden wöchentlich. Uebersichtliche, an große Persönlichkeiten Geschichte. 
angeschlossene Darstellung der alten Welt bis auf Karl den Großen. rsen 
Classe V: 2 Stunden wöchentlich. Fortsetzung der geschichtlichen Darstellung bis stof. 
zum Anfange dieses Jahrhunderts. 
1877. 16
	        
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