Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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Classe IV: 2 Stunden wöchentlich. Welt= und Culturgeschichte bis zur Völker- 
wanderung. 
Classe III: 2 Stunden wöchentlich. Das Mittelalter mit besonderer Betonung der 
Geschichte des deutschen Volks und Berücksichtigung der sächsischen Geschichte. 
Classe II: 2 Stunden wöchentlich. Von der Reformation bis zur Zeit Ludwigs XIV. 
Die Geschichte Deutschlands (mit Einschluß der sächsischen Geschichte) bildet auch hier 
den Mittelpunkt der historischen Betrachtung. 
Classe I: 2 Stunden wöchentlich. Fortsetzung bis zur Gegenwart unter gleicher 
Berücksichtigung der deutschen und sächsischen Geschichte. 
Lehrziel. 15. Kenntniß und Verständniß der wichtigsten, insbesondere der culturgeschicht- 
lichen Begebenheiten und Personen der Weltgeschichte, speciellere Kenntniß der deutschen 
und sächsischen Geschichte. Sicherheit in der Angabe der Zeiten. 
Naturwis- 16. Classe VI: 2 Stunden wöchentlich. Naturbeschreibung. Im Sommer- 
sen neft— halbjahre Botanik, im Winterhalbjahre Zoologie. 
Unterricht. Classe V: 2 Stunden wöchentlich. Naturbeschreibung wie in Classe VI. Be— 
Vertheilung des züglich der Botanik: Vergleichung und Zusammenfassung der besprochenen Pflanzen zu 
ingereits- natürlichen Familien. Bezüglich der Zoologie: Vergleichung der besprochenen Thiere 
zum Zwecke einer übersichtlichen Darstellung der gesammten Zoologie. Grundzüge der 
Thiergeographie. 
Classe 1V: 3 Stunden wöchentlich. Naturbeschreibung: Mineralogie und 
Uebersicht über die Geognosie und Geologie 2 Stunden. Anthropologie 1 Stunde. Im 
Sommerhalbjahre sind von Zeit zu Zeit Wiederholungen aus der Botanik vorzunehmen. 
Classe III: 3 Stunden wöchentlich. Naturlehre. Pbhysik zweistündig. Elemente 
der Chemie einstündig. 
Bemerkung zu Classe IV und III. 
Die Vertheilung der Stunden ist dem Lehrer zu überlassen, so daß ihm ge- 
stattet ist, die Stoffe semester= oder quartalweise zusammenzufassen. 
Classe II und 1, getrennt je 2 Stunden wöchentlich. Physik. 
Lehrziel. § 17. Am Ende des Seminarcursus soll in den Naturwissenschaften eine über- 
sichtliche Kenntniß der Botanik, Mineralogie, Zoologie und Anthropologie, sowie der 
hauptsächlichsten Lehren der Physik und Chemie erreicht sein. 
Arithmetik §18. Classe VI: 4 Stunden wöchentlich. Arithmetik. Die vier Species, insbeson- 
Gerund dere mit gemeinen und Decimalbrüchen, Gebrauch der Klammer; einfache und zusammen- 
Vertheilung des gesetzte Regeldetri (Schlußrechnung). Wöchentlich einige Aufgaben zu schriftlicher Lösung. 
Unterrichts- Geometrie. Formen= und Constructionslehre; Raumberechnung. 
stofs. Classe V„ 4 Stunden wöchentlich. Arithmetik 2 Stunden. Zins= und Procent- 
rechnung, Terminrechnung, Gesellschafts= und Mischungsrechnung, abgekürzte Decimal-
	        
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