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bruchrechnung. Leichte algebraische Aufgaben. Wöchentliche Aufgaben zu schriftlicher
Lösung.
Geometrie 2 Stunden. Planimetrie. Linien, Winkel, Congruenz der Dreiecke.
Classe IV: 5 Stunden wöchentlich. Arithmetik 3 Stunden. Die vier Species
in Buchstaben sowie die Lehre von den entgegengesetzten Größen. Die Proportionen
und deren Anwendung auf die bürgerlichen Rechnungsarten. Algebraische Gleichungen
des ersten Grades mit einer Unbekannten. Wöchentliche Aufgaben zu selbstständiger
schriftlicher Lösung unter Berücksichtigung der bürgerlichen Rechnungsarten.
Geometrie 2 Stunden. Vier= und Vielecke, Elemente der Kreislehre, Flächen-
vergleichung.
Classe III: 4 Stunden wöchentlich. Arithmetik 2 Stunden. Potenz= und Wurzel-
rechnung. Algebraische Gleichungen des ersten Grades mit einer und mehreren Un-
bekannten. Wöchentliche Aufgaben zu selbstständiger schriftlicher Lösung unter Berück-
sichtigung der bürgerlichen Rechnungsarten.
Geometrie 2 Stunden. Planimetrie: Flächenvergleichung, Verwandlung, Theil-
ung und Ausmessung geradliniger Figuren. Aehnlichkeitslehre.
Classe II: 4 Stunden wöchentlich. Arithmetik 2 Stunden. Eventuelle Been-
digung der Potenz= und Wurzelrechnung. Die Logarithmen. Gleichungen des ersten
Grades mit zwei und mehreren Unbekannten. Reine Gleichungen zweiten Grades. Alle
14 Tage Aufgaben zu selbstständiger schriftlicher Lösung unter Berücksichtigung der
bürgerlichen Rechnungsarten.
Geometrie 2 Stunden. Beschluß der Kreislehre. Stereometrie.
Classe I: 3 Stunden wöchentlich. Arithmetik. Die arithmetischen und geome-
trischen Progressionen. Gemischte Gleichungen des zweiten Grades. Alle 14 Tage
Aufgaben zu schriftlicher Lösung unter Berücksichtigung der bürgerlichen Rechnungsarten.
Geometrie. Beendigung der Stereometrie.
In Classe VI kann die Stundenvertheilung so geordnet werden, daß semester= oder
quartalweise nach einander die Gesammtstundenzahl (4) einem der beiden Fächer zuge-
wiesen wird; in Classe I ist eine solche zusammenhängende Behandlung der beiden
Jächer wünschenswerth.
*19. In der Arithmetik: Sicherheit und Gewandtheit in allen der Volksschule
zugehörigen Rechnungsarten, sowie tiefere Einsicht in das Wesen und die Gründe des
jedesmal erforderlichen Verfahrens; außerdem aber genügende Bekanntschaft mit den
darüber hinausliegenden Theilen der Arithmetik, wie sie die gegenwärtige Lehrordnung
als Unterrichtsziel der Seminarbildung aufgestellt hat; in der Geometrie: gründliche
Einsicht in die Gesetze der Elementar-Raumlehre, verbunden mit der Fertigkeit, sie an-
zuwenden.
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Lehrziel.