Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

Abweichungen 
von dem 
Lehrplane. 
Lehrbücher. 
Lehrmittel. 
Lectionsbücher. 
Anmeldung. 
— 122 — 
#35. Abweichungen von diesem Lehrplane sind in Betreff der zu erreichenden 
Endziele gar nicht, in Betreff der Vertheilung des Lehrstoffs und der auf dessen Mit— 
theilung zu verwendenden Stundenzahl nur insoweit gestattet, als es die verschiedene 
Stärke und der jeweilige Stand der Classen zweckmäßig erscheinen läßt, die Maximal— 
zahl der Unterrichtsstunden nicht überschritten und von dem Ministerium für jeden be- 
sonderen Fall Genehmigung ertheilt wird. 
s#36. Außer den bei dem sprachlichen Unterrichte zu gebrauchenden Lehr= und 
Uebungsbüchern ist auf die Einführung zweckmäßiger Lehrbücher und Leitfaden in der 
Religion, Geschichte, Geographie, Naturkunde und Mathematik Bedacht zu nehmen, da- 
mit bei dem Unterrichte in diesen Lehrfächern das zeitraubende und auch sonst mit 
manchen Nachtheilen verknüpfte Dictiren möglichst vermieden werde. 
Zur Einführung solcher Lehrbücher ist die Genehmigung des Ministeriums er- 
forderlich. 
Die Lehrer haben übrigens darauf zu sehen, daß die Schüler sich nur solcher Bücher 
in der Schule bedienen, welche auf gutes Papier und nicht zu fein gedruckt sind, da- 
mit sie durch den öfteren Gebrauch derselben die Augen nicht angreifen. 
* 37. Keinem Seminare darf es an den erforderlichen Lehr= und Unterrichts- 
mitteln fehlen. Hierzu gehören Bibliotheken zum Gebrauche für die Lehrer sowie zum 
Privatstudium und zur Lectüre für die Schüler, Veranschaulichungsmittel für Seminar 
und Uebungsschule für den mathematischen, naturwissenschaftlichen, geographischen und 
historischen Unterricht, Vorlegeblätter beziehentlich Modelle für den Schreib= und 
Zeichenunterricht, musikalische Instrumente und eine musikalische Bibliothek, Apparate 
und sonstige Lehrmittel für den Turnunterricht. 
389. Zur Controle über Einhaltung des Lehrplans ist für jede Classe ein Lections- 
buch anzulegen, in welches von jedem in der Classe beschäftigten Lehrer am Schlusse 
jedes Monats, je nach Anordnung des Directors in kürzeren Fristen, eine kurze Angabe 
und Uebersicht des von ihm behandelten Lehrstoffs einzutragen ist. 
-B. 
Aufnahme. 
*39. Die Anmeldung zur Aufnahme erfolgt bei dem Dirertor. 
Der Aufzunehmende ist bei der Anmeldung dem Director in der Regel persönlich 
vorzustellen. 
Bei der Anmeldung sind beizubringen: 
1. ein Geburts= oder Taufzeugniß,
	        
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