Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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Styl. Anleitung und Uebung im Auffinden, Ordnen und Disponiren selbstständiger 
Gedanken über gegebene Themata. Monatlich eine schriftliche Arbeit. 
Classe II: 3 Stunden wöchentlich. Literatur und Literaturgeschichte. Die älteste 
und die alte Zeit (4. Jahrhundert bis 1624). Lectüre von Musterstücken. 
Styl. Grundzüge der Styllehre. Monatlich eine schriftliche Arbeit über ein nur in 
den Hauptzügen besprochenes Thema. 
Classe I: 3 Stunden wöchentlich. Literaturgeschichte bis zur Neuzeit in Verbindung 
mit geeigneter Lectüre. Freie Vortragsübungen. Fortsetzung der Styllehre. Sechs 
freie schriftliche Arbeiten jährlich. 
Von den Examinandinnen wird erfordert, daß sie sich mündlich wie schriftlich Lehrziel. 
correct und gewandt auszudrücken wissen, daß sie die Grammatik gründlich kennen, 
mit Literatur und Literaturgeschichte im Allgemeinen sowohl, als besonders mit den 
wichtigsten Werken der classischen Perioden bekannt sind. 
& 7. Anforderung: Gründliche Kenntniß der verbes réguliers, passifs, neutres, Franzöfische 
pronominaux und impersonnels. Sprache. 
In allen Classen werden die neu vorkommenden Wörter und Redewendungen Vertheilungdes 
Z Unterrichts- 
memorirt. “ 
Classe V: 4 Stunden wöchentlich. Einübung der verbes irréguliers bis zum 
Schluß der Formenlehre. Einführung in die Syntax. Lectüre und Conversation an 
die Grammatik angelehnt. Dietate. 
Classe IV: 4 Stunden wöchentlich. Einübung der Syntax fortgesetzt bis zum 
Schluß an der Hand einer Grammatik. Lectüre selbstständiger Lesestücke mit daran 
geknüpfter Conversation. 
Der Unterricht wird soweit thunlich in französischer Sprache ertheilt. 
Classe III: 4 Stunden wöchentlich. Wiederholung der Grammatik mit Zugrunde- 
legung einer französisch geschriebenen Grammatik. Besprechung und Recitation aus- 
gewählter Musterstücke. 
Leichte schriftliche Arbeiten und Dictate mit daran geknüpfter Conversation. 
Der Unterricht findet in dieser und den folgenden Classen in französischer Sprache 
statt. 
Classe II: 4 Stunden wöchentlich. Grammatik. Fortsetzung des in voriger Classe 
Begonnenen. Lectüre und Literaturgeschichte. Schriftliche Ausarbeitungen. Conver- 
sation. 
Classe I: 4 Stunden wöchentlich. Lectüre und Literaturgeschichte. Aufsätze und 
Briefe. Conversation. 
Correcte und fließende Aussprache, ausreichende Kenntniß der Grammatik, die Lehrziel. 
Fähigkeit, einen leichten Schriftsteller ohne Vorbereitung zu übersetzen, ein Dictat
	        
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