Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

— 181 — 
Anlage G (zu § 34). 
  
Nr. 
des Aushebungs-Nationals. 
Anerkenntniß. 
Daß derr ... 
zur Armee-Mobilmachnnn:: 
EEEuu . ... Pferd 
von' Farbe und Abzeichen 
- Geschlecht. ... .. . . . .. . ... 
Größe ........ . . ... Centimeter 
Alter . ... Jahren 
heute abgeliefert hat, wofür demselben der Taxwerth von . . . Ageschrieben: . . . . . . Mark, 
gegen Ablieferung dieses Anerkenntnisses und auf nachstehende Quittung zu zahlen ist, be— 
scheinigt. 
....... den..ten......18.. 
Der Civil-Aushebungs-Commissar. 
(Stempel der betreffenden 
Civilbehörde des Aushebungs- 
Bezirks.) 
Anittung. 
Vorstehede geschrieben Mark, habe ich aus der 
............. Kassezu...............baar und richtig 
erhalten und quittire hiermit. 
........ den..ten......18·. 
(Unterschrift des Empfängers.)
	        
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