Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

— 188 — 
28. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer in dem Regulative über die Pensionirung der städtischen 
Beamten und die Bildung einer Pensions-Kasse in Löbau enthaltenen Ausnahme 
von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 27. Februar 1877. 
Mit Allerhöchster Genehmigung ist die in der nachstehend abgedruckten Bestimmung 
— des von der Stadtgemeinde Löbau errichteten, vom Ministerium des Innern bestätigten 
Regulativs über die Pensionirung der städtischen Beamten und die Bildung einer Pen— 
sions-Kasse in Löbau enthaltene Ausnahme von bestehenden Gesetzen bewilligt worden. 
Dresden, am 27. Februar 1877. 
Ministerium der Juftiz. 
Abeken. 
Rosenberg. 
Regulativ, 
die Pensionirung der städtischen Beamten und die Bildung einer Pensions-Kasse 
in Löbau betreffend. 
c. 2c. 
*10. Die Pensionen der Hinterlassenen von Beamten unterliegen keiner Beschlag- 
nahme. 
  
  
Letzte Absendung: am 14. März 1877.
	        
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