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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
6. Stück vom Jahre 1877.
JInhalt: Bekanntmachung, den Uebergang der Greiz-Brunner Eisenbahn auf den Staatsfiscus betr. S. 189. —
Bekanntmachung, eine Anleihe der Actienbierbrauerei zu Gohlis betr. S. 190. — Bekanntmachung,
die Sparkasse der Gemeinde Gohlis betr. S. 190. — Verordnung, das Ausschreiben der katholischen
Kirchenanlage betr. S. 191. — Bekanntmachung, die Richtungslinie der St. Egidien-Stollberger Staats-
eisenbahn betr. S. 192. — Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs der Staatseisenbahnstrecke
Riesa-Lommatzsch betr. S. 192. — Verordnung, die Oberrechnungskammer betr. S. 193.
& 29. Bekanntmachung,
den Uebergang der Greiz-Brunner Eisenbahn auf den Sächsischen Staatsfiscus
betreffend;
vom 7. März 1877.
Nachdem mit Genehmigung der Fürstlich Reußischen ä. L. Regierung in Greiz die
Greiz-Brunner Eisenbahn von dem Königlich Sächsischen Staatsfiscus dergestalt er—
worben worden ist, daß der Betrieb derselben bereits vom 1. Januar 1876 an als für
Rechnung des Sächsischen Staatsfiscus geführt angesehen werden soll, wird Solches,
und daß die Generaldirection der Sächsischen Staatseisenbahnen zu Dresden, welche
den Betrieb seither für Rechnung der Greiz-Brunner Eisenbahngesellschaft geführt hat,
auch für die Zukunft mit der Betriebsleitung betraut worden ist, hierdurch zur öffent—
lichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 7. März 1877.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz.
Müller.
1877. 28