Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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& 30. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Actienbierbrauerei zu Gohlis bei Leipzig betreffend; 
vom 14. März 1877. 
Das Ministerium des Innern hat der unter der Firma „Actienbierbrauerei zu Gohlis 
bei Leipzig“ daselbst bestehenden Actiengesellschaft, welche zur Tilgung einer nur vor— 
übergehend aufgenommenen Hypothek und zur Erweiterung des Betriebscapitals eine 
Prioritätsanleihe von 500,000 Mark unter Verpfändung ihres Grundbesitzes aufzu— 
nehmen beabsichtigt, zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 5 % jährlich 
zu verzinsenden und längstens bis zum Jahre 1930 zu tilgenden Schuldscheinen, von 
welchen 900 Stück einen Nennwerth von 500 Mark und 500 Stück einen solchen von 
100 Mark haben, nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuld= und Pfandverschreibung 
nebst Anleiheplan die nachgesuchte Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, den 14. März 1877. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
.& 31. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer in dem Regulative für die Sparkasse der Gemeinde Gohlis 
enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 12. März 1877. 
Mit Allerhöchster Genehmigung ist vom Justiz-Ministerium der Gemeinde Gohlis 
(bei Leipzig) für die von derselben errichtete Sparkasse die in der nachstehend abge- 
druckten Bestimmung des bezüglichen, vom Ministerium des Innern bestätigten Regu- 
lativs enthaltene Ausnahme von bestehenden Gesetzen bewilligt worden. 
Dresden, am 12. März 1877. 
Ministerium der Justiz. 
Abeken. 
Rosenberg.
	        
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