Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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M 33. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie der St. Egidien-Oelsnitz-Stollberger Staatseisenbahn betreffend; 
vom 21. März 1877. 
Uner Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Er- 
bauung der nachgedachten Eisenbahn betreffend, vom 14. vorigen Monats (Seite 184 
des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1877) wird von dem Ministerium des 
Innern hierdurch bekannt gemacht, daß von dem Baue der von St. Egidien über Lichten- 
stein, Callnberg und Oelsnitz nach Stollberg zu führenden Staatseisenbahn nebst Zweig- 
linien nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne ferner die Fluren von 
St. Egidien, 
Lichtenstein, 
Callnberg, 
Rödlitz und 
Hohndorf 
betroffen werden. 
Dresden, am 21. März 1877. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
& 34. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs der Staatseisenbahnstrecke Riesa-Lommatzsch betreffend; 
vom 28. März 1877. 
Nachdem der Bau der Staatseisenbahnstrecke 
Riesa-Lommatzsch 
vollendet ist, hat das Finanz-Ministerium beschlossen, diese Strecke 
am 5. April dieses Jahres 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
An der Bahnstrecke befinden sich die Haltestelle für Personenverkehr Nickritz und die 
Güterstationen Prausitz und Lommatzsch.
	        
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