Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

Schema B. 
  
Nachweisung 
der von der Gemeinde . . . . . . . Bezirk des . .ten Bataillons . . . Landwehr-Regiments Nr. ... 
an einberufene Heerespflichtige vorschußweise gezahlten Beträge. 
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Ordre. Garnison 1. 
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Daß obige Summe von (geschrieben Mark Nan die genannten Leute wirklich gezahlt worden ist, und daß 
dieselben durch Namensunterschrift, resp. als des Schreibens unkundig durch Unterkrenzung eigenhändig quittirt haben, wird hier- 
durch bescheinigt. 
N. N., den 
(Unterschrift der zahlenden Militär= oder Ortsbehörde.) 
Vorstehende Nachweisung ist nach den Entfernungen, den Sätzen und in calculo revidirt und festgestellt und wird mit 
(geschrieben Mark ) zur Anrechnung visirt. 
N. N., den .. 
Die Amtshauptmannschaft. 
NB. Wenn sich die Landwehr-Bataillone, Lazareth-Commissionen oder sonstige Militärbehörden dieses Schemas zur Liquidirung 
von Meilengeldern 2c. bedienen, so fällt die Attestirung durch die Amtshauptmannschaft selbstredend fort. 
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