Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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2. 
Der Königlich Sächsische Staatsfiscus gewährt für die Ueberlassung dieses Eisen— 
bahnunternehmens als Kaufpreis 
I. den Actionairen der contrahirenden Gesellschaft für eine jede der emittirten 
Einhunderttausend Stück Actien der Leipzig-Dresdener Eisen- 
bahnerompagnie à 100 Thlr. — 300% — „ nominal eine Königlich 
Sächsische Schuldverschreibung über Dreißig Mark — ,dreiprocentige jähr- 
liche Rente im Capitalbetrage von 
Eintausend Mark —## 
Die Aushändigung dieser Schuldverschreibungen sammt Talons und Coupons über 
die vom 1. Januar 1877 ab laufenden Renten erfolgt gegen Auslieferung der Actien 
sammt Talons, Zinsscheinen für den Termin 1. Oectober 1877 und folgende, sowie 
Dividendenscheinen auf das Jahr 1877 und folgende vom 1. Juli 1877 ab. 
Dagegen ist die auf das Jahr 1876 entfallende Rente nach Abzug von 3. —. 
bereits am 1. April 1876 für das gedachte Jahr gezahlter Zinsen mit Sechs Mark —. 
am 1. October 1876 gegen Ablieferung des auf diesen Termin lautenden Actienzins- 
coupons und mit Einundzwanzig Mark — gegen Ablieferung des auf das Jahr 1876 
lautenden Dividendenscheins und des auf den 1. April 1877 lautenden Actienzins- 
coupons am Schlusse des Jahres 1876 den Actionairen baar gezahlt worden, und 
wird, insoweit einzelne der so eben bezeichneten Coupons und Dividendenscheine noch 
nicht zur Zahlung präsentirt worden sein sollten, innerhalb der Verjährungsfrist noch 
ausgezahlt werden; 
II. und übernimmt außerdem in Anrechnung auf den Kaufpreis 
a) die von der Gesellschaft contrahirten Prioritätsanleihen, als die 31 procentige 
Anleihe vom 1. December 1839 mit einem Gesammtbetrage von annoch 
2,197,200.% —, die 3x procentige Anleihe vom 1. Juni 1841 mit einem 
Gesammtbetrage von annoch 1,098,600. —-, die 4procentige Anleihe 
vom 1. December 1854 mit einem Gesammtbetrage von annoch 1,635,000 
— , die 4 procentige Anleihe vom 1. December 1860 mit einem Gesammt- 
betrage von annoch 1,301,100.% , die 4procentige Anleihe vom 1. März 
1866 im Betrage von 12,000,000. — -, die 5 procentige Anleihe von 
demselben Tage im Betrage von 6,000,000.% —-, und die 47 procentige 
Anleihe vom 1. Juli 1872 im Betrage von 15,000,000. —-, alle ge- 
nannten Anleihen nach ihrem Stande vom 31. December 1875, als Selbst- 
schuldner, indem er den Gläubigern gegenüber in alle Verbindlichkeiten der 
Gesellschaft eintritt.
	        
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