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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
14. Stück vom Jahre 1877.
Inhalt: Bekanntmachung, die neue Instruction für die Bezirksthierärzte betr. S. 297. — Bekanntmachung,
die Prüfungsordnung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen betr. S. 306. — Verordnung, die
abgekürzten Bezeichnungen der Maaße und Gewichte betr. S. 333.
|& 81. Bekanntmachung,
die nachstehende neue Instruction für die Bezirksthierärzte betreffend;
vom 16. October 1877.
Nachdem eine Umarbeitung der Instruction für die Bezirksthierärzte, welche mittelst
der Ausführungsverordnung zu dem Gesetze über die Organisation der unteren Medici—
nalbehörden auf Seite 194 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1836
veröffentlicht worden ist, als Bedürfniß zu erkennen gewesen ist, so wird hiermit die
nurgedachte Instruction aufgehoben und an Stelle derselben die nachstehende neue
Instruction für die Bezirksthierärzte veröffentlicht.
Dresden, am 16. October 1877.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Pfeiffer.
Instruction
für die Bezirksthierärzte.
1.
Der Bezirksthierarzt ist für den Bereich des ihm zugewiesenen Bezirks dazu berufen,
1. die nächste Aufsicht auf das Veterinär= und das Veterinärpolizei-Wesen zu
führen, sowie den Gesundheitszustand der landwirthschaftlichen und anderen Haussäuge-
thiere zu überwachen,
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