Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

— 335 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
15. Stück vom Jahre 1877. 
  
  
  
  
Inhalt: Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats- 
schulden betr. S. 335. — Verordnung, eine Ernennung für die erste Kammer betr. S. 336. — Be- 
kanntmachung, die Aukhebung der amtshauptmannschaftlichen Delegation zu Schandau betr. S. 337. — 
Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1878 betr. S. 337. — Ver- 
ordnung, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1878 betr. S. 338. — Ver- 
ordnung, die Ausführung des Einkommensteuergesetzes vom 22. December 1874 im Jahre 1878 betr. 
S. 339. 
& 84. Bekanntmachung, 
die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der 
Staatsschulden betreffend; 
vom 24. November 1877. 
Noch der von der Ständeversammlung vorgenommenen Wahl des Landtagsausschusses 
zu Verwaltung der Staatsschulden ist derselbe nunmehr in folgender Weise zusammen- 
gesetzt: 
Es sind gewählt worden: 
als Mitglieder: als Stellvertreter: 
a) aus der ersten Kammer die Herren: 
Kammerherr von Zehmen auf Stauchitz, Handels= und Gewerbekammer-Präsident 
Rülke in Dresden, 
Bürgermeister Löhr in Bautzen, Bürgermeister Clauß in Freiberg; 
b) aus der zweiten Kammer die Herren: 
Bürgermeister Haberkorn in Zittau, Kaufmann Penzig in Dresden, 
Stadtrath Advocat Dr. jur. Minckwitz in Director des landwirthschaftlichen Credit- 
Dresden, vereins in Dresden, Mehnert, 
Rittergutsbesitzer Günther auf Saalhausen. Fabrikbesitzer Scheller in Dresden. 
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Herrn Stadtrath Advocat 
1877. 51
	        
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