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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
15. Stück vom Jahre 1877.
Inhalt: Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats-
schulden betr. S. 335. — Verordnung, eine Ernennung für die erste Kammer betr. S. 336. — Be-
kanntmachung, die Aukhebung der amtshauptmannschaftlichen Delegation zu Schandau betr. S. 337. —
Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1878 betr. S. 337. — Ver-
ordnung, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1878 betr. S. 338. — Ver-
ordnung, die Ausführung des Einkommensteuergesetzes vom 22. December 1874 im Jahre 1878 betr.
S. 339.
& 84. Bekanntmachung,
die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der
Staatsschulden betreffend;
vom 24. November 1877.
Noch der von der Ständeversammlung vorgenommenen Wahl des Landtagsausschusses
zu Verwaltung der Staatsschulden ist derselbe nunmehr in folgender Weise zusammen-
gesetzt:
Es sind gewählt worden:
als Mitglieder: als Stellvertreter:
a) aus der ersten Kammer die Herren:
Kammerherr von Zehmen auf Stauchitz, Handels= und Gewerbekammer-Präsident
Rülke in Dresden,
Bürgermeister Löhr in Bautzen, Bürgermeister Clauß in Freiberg;
b) aus der zweiten Kammer die Herren:
Bürgermeister Haberkorn in Zittau, Kaufmann Penzig in Dresden,
Stadtrath Advocat Dr. jur. Minckwitz in Director des landwirthschaftlichen Credit-
Dresden, vereins in Dresden, Mehnert,
Rittergutsbesitzer Günther auf Saalhausen. Fabrikbesitzer Scheller in Dresden.
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Herrn Stadtrath Advocat
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