in Unter= und Obersecunda 2 Stunden: Kirchengeschichtliches, namentlich
über die Anfänge der christlichen Kirche, die Ausbreitung des Christen-
thums und die Reformation; fortgesetzte Bibellectüre;
in Unter= und Oberprima 2 Stunden: Glaubens= und Sittenlehre unter
Anschluß an die Schriften des Neuen Testaments und an die Luthe-
rischen Bekenntnißschriften, insbesondere die Confessio Augustang.
Lehrziel. §& . Der Religionsunterricht hat vor Allem auf Erweckung und Belebung des
christlich-religiösen Sinnes und auf feste Begründung evangelischen Glaubens hinzuwirken.
Zugleich soll aber bei Abschluß des Gymnasialcurses ein eingehendes Verständniß der
heiligen Schrift, ausreichende Kenntniß der Geschichte der christlichen Kirche und ein Er-
fassen der Lehren der evangelischen Kirche in wissenschaftlicher Begründung vermittelt sein.
Deutsche §9. Der Unterricht in der deutschen Sprache hat zu umfassen: Orthographie und
Sprache. Grammatik; Stilbildung durch methodisch fortschreitende Aufgaben bis zu freien Aus-
arbeitungen und Reden, mit strenger Anwendung der Grundsätze der Logik auf die für
schwierigere Ausarbeitungen zu fertigenden Dispositionen; Anleitung zu mündlicher
Wohlredenheit durch den Vortrag auswendig gelernter prosaischer und poetischer Muster-
stücke und in den oberen Classen durch freie Vorträge über gegebene Themata; endlich
einen Abriß der Literaturgeschichte in Verbindung mit der Lectüre ausgewählter Stücke
aus den deutschen Klassikern.
Vertheilungddes N 10. In Sexta wöchentlich 3 Stunden:
Annere- Uebung der Lesefertigkeit. Die Lesestücke werden aus dem Lesebuche auf-
gegeben, nachdem das zum Verständniß durchaus Nothwendige dazu bemerkt worden ist,
zuerst von dem Lehrer selbst in mustergiltiger Weise vorgelesen, in sprachlicher Beziehung
durchgenommen und dann von einigen Schülern nachgelesen. Deutliche und reine
(dialectfreie) Aussprache, richtiger und angemessener Vortrag ist dabei zu erstreben.
Die Orthographie ist durch Anhalten zu richtiger Aussprache und zur Auf-
merksamkeit bei dem Lesen, durch Dictate und durch Mittheilung der nöthigen Regeln
einzuüben.
Grammatik; Interpunction. Die Wortarten und Wörterclassen, die Lehre
von der Declination und Conjugation und von den Fällen, welche die Präpositionen
regieren, sind mit Bezugnahme auf den begonnenen Unterricht im Lateinischen und mit
möglichster Festhaltung der gleichen Terminologie an Lesestücken und mittelst schriftlicher
Aufgaben einzuüben; ingleichen ist die Lehre vom einfachen Satze nebst einigen wichtigen
Conjunctionen durchzunehmen, besonders um daran zugleich die Hauptregeln von der
Interpunction einzuüben.
Der mündliche Ausdruck wird, insoweit damit in dieser Classe begonnen werden
kann, durch Recitiren kleiner Gedichte und kurzer prosaischer Abschnitte aus dem Lese-