Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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Obertertia: 2 Stunden wöchentlich. 
Römische Geschichte. 
Unter= und Obersecunda: 2 beziehentlich 3 Stunden wöchentlich. 
Mittelalter und Reformationszeitalter bis 1555 oder 1648. 
Daneben Wiederholung der römischen Geschichte, unter Berücksichtigung des Ver- 
fassungslebens der Römer und der alten Geographie. 
Unter= und Oberprima: 3 Stunden wöchentlich. 
Neuere Geschichte von 1555 oder 1648 an; daneben Wiederholung der griechischen 
Geschichte, ebenfalls unter Berücksichtigung des Verfassungslebens der Griechen und der 
alten Geographie. 
#35. Das Lehrziel des Geschichtsunterrichts ist: ein sicherer Ueberblick über die 
gesammte Weltgeschichte, Kenntniß der Hauptbegebenheiten und Einsicht in deren inneren 
Zusammenhang; speciellere Kenntniß der griechischen, römischen und vaterländischen 
Geschichte. 
836. Zur Theilnahme am Unterrichte im freien Handzeichnen soll an allen 
Gymnasien Gelegenheit geboten werden, und zwar ist die Theilnahme an demselben 
für die Schüler der Sexta und Oninta obligatorisch, dagegen für die Schüler aller 
übrigen Classen nur facultativ. Dieser Unterricht wird in wöchentlich 2 Stunden 
ertheilt. 
# 37. Unterricht im Schönschreiben wird nur den Schülern der zwei oder drei 
untersten Classen in wöchentlich 2 Stunden ertheilt. 
Es steht aber in der Befugniß des Rectors, einzelne Schüler aller Classen eine 
Zeit lang und bis ihre Handschrift sich gebessert hat, der Theilnahme an diesem Unter- 
richte zu überweisen, wenn die Unleserlichkeit ihrer Handschrift eine solche Maßregel 
nöthig macht. 
Nicht nur die Schreiblehrer, sondern alle Lehrer, welchen schriftliche Arbeiten ein- 
zureichen sind, haben streng darauf zu achten, daß ihnen diese Arbeiten in sauberer und 
wohlgefälliger, den Regeln der Kalligraphie entsprechender Handschrift überreicht werden. 
38. Der Gesangunterricht wird zunächst allen Schülern zur Ausbildung ihrer 
Stimme, zur Erlernung der Kirchenmelodien für den kirchlichen Gebrauch, und zwar 
in den drei Unterelassen in wöchentlich 2, in allen übrigen Classen in wöchentlich 
1 Stunde ertheilt. 
*39. Der Turnunterricht wird für alle Classen in wöchentlich 2 Stunden ertheilt. 
Die zweckmäßige Ertheilung desselben wird von dem Director der Turnlehrer= 
Bildungsanstalt zu Dresden auf Anordnung des Ministeriums überwacht. 
Lehrziel. 
Zeichnen. 
Schön- 
schreiben. 
Gesang. 
Turnen.
	        
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