Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

— 183 — 
Gesetz- und Verordnung 
für das Königreich Sachsen. 
9. Stück vom Jahre 1878. 
    
  
  
  
Inhalt: Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1877 und 1878. S. 183. 
& 51. Landtagsabschied 
für die Ständeversammlung der Jahre 1877 und 1878; 
vom 24. Juli 1878. 
Wa#n, Albert, von GOTTES# Gnaden König von Sachsen 
20. 2c. 2c. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen: 
Bei dem Schlusse des von Uns nach Maßgabe von § 115 der Verfassungsurkunde 
zusammenberufenen siebenzehnten ordentlichen Landtags eröffnen wir, der Zusage 
im § 119 der Verfassungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsere Ent- 
schließungen und Erklärungen in Bezug auf die bei dem gegenwärtigen Landtage statt- 
gefundenen ständischen Berathungen in Folgendem: 
Was 
  
  
  
I. die Vorlagen an die getreuen Stände 
anlangt, so sind dieselben zum Theil 
A. als erledigt zu erachten, 
und zwar: 
a) durch den, den ständischen Anträgen gemäß erfolgten Erlaß der 
betreffenden Gesetze und Verordnungen. 
Namentlich ist dies geschehen wegen 
1. der Wahl des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden durch die 
der ständischen Schrift vom 14. November 1877 entsprechende Bekanntmachung vom 
24. November 1877, 
2. der provisorischen Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1878 durch 
das Gesetz vom 13. December 1877, 
1878. 30
	        
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