Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

— 184 — 
3. der Verfassung der Gerichtsämter durch das Gesetz vom 7. Januar 1878, 
4. eines Nachtrags zu dem Finanzgesetz auf die Jahre 1876 und 1877 vom 2. Juli 
1876 durch das Gesetz vom 16. Februar 1878, 
5. der Studirenden auf der Universität Leipzig durch das Gesetz vom 28. Fe— 
bruar 1878, 
6. Aufnahme einer 3procentigen Rentenanleihe durch das Gesetz vom 1. März 1878, 
7. der Besteuerung des Gewerbebetriebs im Umherziehen durch das Gesetz vom 
1. Juli 1878, 
8. der Einkommensteuer durch das Gesetz vom 2. Juli 1878, 
9. der directen Steuern durch das Gesetz vom 3. Juli 1878, 
endlich 
10. durch das Finanzgesetz auf die Jahre 1878 und 1879 vom 5. Juli 1878; 
b) durch besonderes Deeret, in welchem Unsere Entschließungen auf 
die Erklärungen und Anträge der getreuen Stände bereits 
ergangen: 
in Betreff des Staatsbudgets auf die Jahre 1878 und 1879 durch das Decret vom 
5. Juli dieses Jahres, in dessen Gemäßheit das mit den getreuen Ständen vereinbarte 
Finanzgesetz auf die gedachten beiden Jahre unterm 5. Juli dieses Jahres bereits er- 
lassen worden ist; 
c) durch Entgegennahme der ständischen Erklärungen und Anträge: 
1. wegen der Zuziehung nicht staatsangehöriger junger Leute zur Fortbildungs- 
schule durch die in der ständischen Schrift vom 22. Januar 1878 abgegebene Erklärung, 
2. wegen Bewilligung und Einstellung von 1,745,564 3 in das außerordentliche 
Budget der Jahre 1878/79 als Restbedarf zur Verlegung der Dresdner Militär- 
etablissements durch die ständische Bewilligung und Schrift vom 25. Januar 1878, 
3. wegen der durch Decret vom 27. Mai dieses Jahres beantragten Gewährung 
eines Darlehns aus Staatsmitteln zu Errichtung von Gebäuden für die landwirth- 
schaftliche Versuchsstation in Möckern, 
4. wegen der Begebung der durch das Gesetz vom 6. Juni 1876 geschaffenen 
3 procentigen Rente, sowie der Geldbeschaffung zu Deckung des außerordentlichen Be- 
darfs in der Finanzperiode 1878/79 durch die ständische Schrift vom 21. Februar 
dieses Jahres, 
5. wegen der beantragten Ermächtigung zur käuflichen Ueberlassung des Hofwasch- 
hausgrundstücks Nr. 2 und 3 der Sophienstraße zu Dresden an die Stadtgemeinde 
daselbst und der Verwendung des Kaufgeldes zu Errichtung einer neuen Hofwaschanstalt
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.