Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

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Betrag. * 
  
L4 Einnahme. 
I. An Soll-Einkommen, besage des abgeschlossenen Catasters. 
II. An Zuwachs von den seit Aufstellung des obbemerkten Catasters neu hinzugetretenen Bei- 
tragspflichtigen, besage der unter a hier beigefügten Zuwachsliste. 
III. An Resten auf frühere Jahre, besage des der vorigen Rechnung beigefügten Individual- 
restverzeichnisses unter 9. 
IV. Defectersatz, besage des beigefügten Verzeichnisses unter b. 
  
Summe der Einnahme. 
Ausgabe. 
I. An wegfälligen Beiträgen, laut der unter c angebogenen Wegfallsliste. 
II. An restituirten Beiträgen, laut des angefügten Verzeichnisses unter d. 
III. An Gebühren, und zwar: 
HErhebungsgebühren vo . . . A . . . Pf. baarer Einnahme nach . . . Procent und 
..... n-Gebühren für die Besorgung der übrigen, der Gemeindebehörde obliegenden Geschäfte 
nach . . . Procent von der ebengedachten Einnahme. 
Ueber den Empfang der unter III aufgeführten Gebühren aun. MÆ . . . Pf. wird von der mit— 
unterzeichneten Gemeindevertretung hiermit gquittirt. 
IV. An baarer Lieferung zur Bezirkssteuereinnahme W. W. 
  
  
Summe der Ausgabe. 
Vergleichung. 
Einnahme, 
Ausgabe, 
verbleiben 
  
  
NReste, laut anliegenden Individualverzeichnisses unter J. 
Urkundlich ist diese Rechnung eigenhändig unterschrieben worden. 
  
N. W, . . . . . . . . 18 
Der Stadtrath. W. W. 
W. . Stadtsteuer-Einnehmer. 
Bürgermeister. 
N. W. W. W. 
Gemeinde-Vorstand. Orts-Einnehmer. 
Anmerkung: An Orten, wo der Bürgermeister oder Gemeindevorstand zugleich Ortseinnehmer ist, ist die Rechnung neben diesem von 
einem anderen Mitgliede des Stadt= oder Gemeinderaths mit zu vollziehen.
	        
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