Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1879. (45)

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& 3. Von der im § 1 erwähnten Anlage wird die Flur 
Flöha 
betroffen. 
Dresden, am 5. Mai 1879. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
50. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie der Eisenbahn Pirna-Berggießhübel betreffend; 
vom 10. Mai 1879. 
Unter Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu 
Erbauung einer normalspurigen Secundäreisenbahn von Pirna über Rottwernsdorf 
nach Berggießhübel auf Staatskosten betreffend, vom 29. März dieses Jahres (Gesetz- 
und Verordnungsblatt Seite 176) wird von dem Ministerium des Innern hierdurch 
bekannt gemacht, daß von dem Baue der gedachten Eisenbahn nach Maßgabe der 
genehmigten Detailpläne weiter die Flur 
Kleincotta 
betroffen wird. 
Dresden, am 10. Mai 1879. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
& 51. Bekanntmachung, 
den Spielkartenstempel betreffend; 
vom 12. Mai 187)9. 
□ Z 
In dem Seite 459 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom vorigen Jahre ab- 
gedruckten Verzeichnisse der zur Abstempelung von Spielkarten ermächtigten Zoll= und 
Steuerstellen sind die nachfolgenden Aenderungen und Ergänzungen eingetreten:
	        
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