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verkehr Oberdorf-Oberoderwitz. Die Leitung des Betriebs erfolgt durch die
Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt
machen wird. Dagegen verbleibt die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und die
Regulirung der Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen
Bahnstrecke bis auf Weiteres noch dem für den Bau derselben bestellten Commissar,
Finanzrath Schreiner.
Dresden, am 7. October 1879.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz.
Müller.
111. Bekanntmachung,
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen
Landtage betreffend;
vom 15. October 1879.
S. Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs
Sachsen zu einem in Gemäßheit von § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden
ordentlichen Landtage auf
den 3. November dieses Jahres
in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen.
Allerhöchstem Befehle gemäß wird Solches und daß an die Mitglieder beider
ständischer Kammern noch besondere Missiven aus dem Ministerium des Innern er-
gehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 15. October 1879.
Gesammtministerium.
v. Nostitz-Wallwitz. Dr. v. Gerber.
Fischer.