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Auf TLeinwandpapier.
1906
(Vorderseite.)
Muller 2.
Namec, Stand und Wohnort
des Eigentümers.
Die Firma, welche das Fahrzeng
hergeslellt hat.
Die Bestimmung des Fahrzeugs.
Die Betriebsart.
Die Anzahl der Pferdekräste.
Das Eigengewicht des Fahrzeugs.
Das Höchstgewicht der Ladung.
(Nur bei Lastkraftwagen.)
(Rackseite.)
(I. S.)
Liste 1
Das unsseilig beschriebene Kraftfahrzeug ist unter der Erlennungsuummer
für den Verkehr auf össentlichen Wegen und Plätzen zugelassen worden, nachdem
festgeslellt war, daß es den Anforderungen der §# der Polizeiverorduung,
betressend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, entspricht.
, den * 190