Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

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für den 3. Wahlkreis der Stadt Leipzig 
den Stadtrath Dr. Messerschmidt daselbst; 
für den Wahlkreis der Stadt Zwickau 
den Bürgermeister Fiedler daselbst; 
für den 4. städtischen Wahlkreis 
den Regierungsrath Lingke zu Dresden; 
für den 6. städtischen Wahlkreis 
den Stadtrath Beyer zu Freiberg; 
für den 7. städtischen Wahlkreis 
den Stadtrath Lindner zu Meißen; 
für den 8. städtischen Wahlkreis 
den Amtshauptmann Dr. von Borberg zu Oschatz; 
für den 10. städtischen Wahlkreis 
den Bürgermeister Oehlschlägel zu Hainichen; 
für den 14. städtischen Wahlkreis 
den Regierungsrath Dietzel zu Zwickau; 
für den 17. städtischen Wahlkreis 
den Regierungsassessor Dr. Gehe zu Zwickau; 
für den 18. städtischen Wahlkreis 
den Amtshauptmann von Kirchbach zu Marienberg; 
für den 20. städtischen Wahlkreis 
den Amtshauptmann Freiherrn von Wirsing zu Schwarzenberg; 
für den 22. städtischen Wahlkreis 
den Regierungsassessor Dr. Klotz zu Plauen; 
für den 3. Wahlkreis des platten Landes 
den Regierungsassessor von Mayer zu Zittau; 
für den 8. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann von Zezschwitz zu Kamenz; 
für den 10. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann von Metzsch zu Dresden-Neustadt; 
für den 13. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann von Kessinger zu Dippoldiswalde; 
für den 17. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann von Bosse zu Meißen; 
für den 22. Wahlkreis des platten Landes 
den Regierungsassessor von Löben zu Leipzig; 
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