Nr. 11. Bekanntmachung,
die Richtungslinie innengedachter Secundäreisenbahn betreffend;
vom 26. März 1881.
Uneer Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Er-
bauung einer Secundäreisenbahn von Wilkau nach Kirchberg und Saupersdorf auf
Staatskosten betreffend, vom 5. November vorigen Jahres (G.= u. V.-Bl. S. 149) wird
von dem Ministerium des Innern hierdurch bekannt gemacht, daß von dem Bau der
gedachten Eisenbahn nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne weiter auch die Flur
Kirchberg
betroffen wird.
Dresden, am 26. März 1881.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
Nr. 12. Bekanntmachung,
die Richtungslinie innengedachter Secundäreisenbahn betreffend;
vom 26. März 1881.
Unter Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Er—
bauung einer Secundäreisenbahn von Schwarzenberg nach Johanngeorgenstadt auf
Staatskosten betreffend, vom 5. November vorigen Jahres (G.= u. V.-Bl. S. 150) wird
von dem Ministerium des Innern hiermit bekannt gemacht, daß von dem Bau der
gedachten Eisenbahn nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne weiter auch die Flur
Bermsgrün
betroffen wird.
Dresden, am 26. März 1881.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.