Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

— 27 — 
Nr. 13. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie innengedachter Secundäreisenbahn betreffend; 
vom 11. April 1881. 
Unter Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu 
Erbauung einer Secundäreisenbahn von Schwarzenberg nach Johanngeorgenstadt auf 
Staatskosten betreffend, vom 5. November vorigen Jahres (G.= u. V.-Bl. S. 150) 
wird von dem Ministerium des Innern hiermit bekannt gemacht, daß von dem Bau 
der gedachten Eisenbahn nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne weiter auch die 
Fluren, beziehentlich Forstreviere von 
Crandorf, 
Breitenbrunn und 
Breitenhof 
betroffen werden. 
Dresden, am 11. April 1881. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
Nr. 14. Bekanntmachung, 
die Berufung der dritten ordentlichen Landessynode der evangelisch-lutherischen 
Kirche betreffend; 
vom 21. April 1881. 
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister haben beschlossen, die dritte ordentliche 
Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche im Königreich Sachsen 
zum 10. Mai 1881 
einzuberufen. 
Solches und daß an die Mitglieder der Landessynode noch besondere Missiven aus 
dem evangelisch--lutherischen Landesconsistorium ergehen, wird hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 21. April 1881. 
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister. 
v. Nostitz-Wallwitz. v. Gerber. Fischer. 
4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.