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Nr. 13. Bekanntmachung,
die Richtungslinie innengedachter Secundäreisenbahn betreffend;
vom 11. April 1881.
Unter Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu
Erbauung einer Secundäreisenbahn von Schwarzenberg nach Johanngeorgenstadt auf
Staatskosten betreffend, vom 5. November vorigen Jahres (G.= u. V.-Bl. S. 150)
wird von dem Ministerium des Innern hiermit bekannt gemacht, daß von dem Bau
der gedachten Eisenbahn nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne weiter auch die
Fluren, beziehentlich Forstreviere von
Crandorf,
Breitenbrunn und
Breitenhof
betroffen werden.
Dresden, am 11. April 1881.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
Nr. 14. Bekanntmachung,
die Berufung der dritten ordentlichen Landessynode der evangelisch-lutherischen
Kirche betreffend;
vom 21. April 1881.
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister haben beschlossen, die dritte ordentliche
Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche im Königreich Sachsen
zum 10. Mai 1881
einzuberufen.
Solches und daß an die Mitglieder der Landessynode noch besondere Missiven aus
dem evangelisch--lutherischen Landesconsistorium ergehen, wird hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Dresden, den 21. April 1881.
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister.
v. Nostitz-Wallwitz. v. Gerber. Fischer.
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