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Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
9. Stück vom Jahre 1885.
Inhalt: Nr. 37. Bekanntmachung, eine Anleihe der Actiengesellschaft „Freiberger Papierfabrik zu Weißen-
born“ betr. S. 77. — Nr. 38. Bekanntmachung, die Konzessionirung der „Mobiliar-Brandversicherungs-
Gesellschaft zu Limbach“ betr. S. 78. — Nr. 39. Verordnung, die Publikation der Ausführungsvorschriften
zu dem Gesetze über die Erhebung von Reichsstempelabgaben betr. S. 78. — Nr. 40. Bekanntmachung,
die Bezirksangehörigkeit der bisherigen Filial-Parochie Stützengrün betr. S. 108. — Nr. 41. Bekannt-
machung, die Einberufung des Landtags betr. S. 108.
Nr. 37. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Actiengesellschaft „Freiberger Papierfabrik zu Weißenborn“
betreffend;
vom 4. September 1885.
Nochdem der Actiengesellschaft „Freiberger Papierfabrik zu Weißenborn“ behufs Auf-
nahme einer Anleihe in Höhe von sechshundert Tausend Mark (600,000 .) zur
Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit jährlich vier und ein halb vom Hundert
vom Tage der Einzahlung ab zu verzinsenden und planmäßig vom Jahre 1888 ab bis
zum Jahre 1921 auszuloosenden Partial-Obligationen im Nominalbetrage von je drei-
hundert Mark (300.%) sammt Talons und Coupons nach Maßgabe der vorgelegten
Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nachgesuchte Genehmigung ertheilt worden
ist, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, am 4. September 1885.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
Für den Minister: Für den Minister:
v. Einsiedel. Meusel.
Gersdorf.
Ausgegeben zu Dresden den 26. September 1885. 15