Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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Nr. 29. Bekanntmachung, 
die Uebertragung des Baues einer Secundäreisenbahn an die General- 
direction der Staatseisenbahnen betreffend; 
vom 2. Mai 1886. 
Von dem Finanz-Ministerium sind die mit dem Baue der normalspurigen Secundär— 
eisenbahn vom Bayerischen Bahnhofe in Leipzig nach Plagwitz-Lindenau verbundenen 
Geschäfte 
der Generaldirection der Staatseisenbahnen 
übertragen worden. 
Dresden, am 2. Mai 1886. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
v. Thümmel. 
Müller. 
  
Nr. 30. Bekanntmachung, 
die Ernennung von Commissaren für den Bau mehrerer Secundär- 
eisenbahnen betreffend; 
vom 2. Mai 1886. 
De Finanz-Ministerium hat die Geschäfte eines Commissars 
I. für den Bau einer normalspurigen Secundäreisenbahn von Stollberg nach Zwönitz 
und einer schmalspurigen Secundäreisenbahn von Mügelun bei Oschatz nach 
Nerchau-Trebsen dem Mitgliede der Generaldirection der Staatseisenbahnen 
Oberfinanzrath Theodor Albrecht Schreiner in Dresden 
und 
II. für den Bau einer normalspurigen Secundäreisenbahn von Annaberg über Buchholz, 
Schlettau, Scheibenberg und durch das Thal der Mittweida nach Schwarzenberg, 
sowie der schmalspurigen Secundäreisenbahnen von Schönfeld über Tannenberg
	        
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