Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

— 204 — 
4. An Geschirrzubehör sind mit jedem Paar Geschirren zu liefern: 
2 Deckengurte, 
2 Halfterketten, ungefähr 1 Meter 30 Centimeter bis 1 Meter 70 Centimeter 
lang und nicht über 1 Kilogramm schwer, 
1 neue Kardätsche, 
1 Striegel, 
1 Train= (Fahr-) Peitsche. 
Bemerkung. 
Die Fahrzeuge, Geschirre und Zubehörstücke haben den vorstehenden Bedingungen 
möglichst zu entsprechen. Ueber Abweichungen ist nur hinwegzusehen, wenn das 
Fuhrwerk sonst für die beabsichtigten militärischen Zwecke völlig geeignet ist. Keines- 
falls dürfen aber die Bedingungen über das Gewicht des Wagens und die erforderliche 
Tragfähigkeit unerfüllt bleiben. Für Fahrzeuge zu besonderen Zwecken können 
nöthigenfalls die Anforderungen entsprechend geändert werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.