Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

Anlage F (zu § 32). 
  
Verzeichniß 
der 
für militärische Zwecke als tauglich anerkannten und angekauften Fahrzeuge 
und Geschirre nebst Zubehör 
aus dem 
Aushebungsbezirrk . .. Musterungsbezirk . . . . . . . .. 
  
Bemerkung: 
1. Die Verzeichnisse sind am Schluß von den Abnahme-Kommissaren und Taxatoren durch Namens- 
Unterschrift und Datum zu vollziehen. 
2. Die Verzeichnisse für das Train-Bataillon, in welchen in Colonne 17 nur die Rubrik „Durch- 
schnittsbetrag in Zahlen“ auszufüllen ist, sind blos vom Militär-Kommissar zu unterzeichnen.
	        
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