Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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Bekanntmachung der von den getreuen Ständen in dieser Beziehung beantragten Ver— 
ordnung wird demnächst erfolgen. 
5. Die Petition des Stadtrathes zu Plauen um Erweiterung der gewerblichen Fach- 
zeichenschule und Errichtung einer kunstgewerblichen Muster= und Vorbildersammlung 
wird in Erwägung gezogen werden. 
6. Wegen Errichtung einer Vorschule für Taubstumme und einer Anstalt für geistes- 
schwache Taubstumme werden die bereits eingeleiteten Erwägungen fortgesetzt werden. 
7. Bezüglich der auf Errichtung einer Apotheke in Großhartmannsdorf gerichteten 
Petition sind weitere Erörterungen bereits eingeleitet worden. 
8. In welcher Weise den Wünschen der Gemeinde Reudnitz wegen Abhilfe der mit 
ihrer jetzigen Verfassung verknüpften Uebelstände entsprochen werden könne, soll erwogen 
werden. 
9. Die Petition des Invaliden Jacob Hantusch in Glaubnitz wird durch entsprechende 
Bescheidung und Verständigung desselben erledigt werden. 
10. Die Petition des früheren Chausseegeldeinnehmers Hermann Schölzel, soweit 
sie auf Bewilligung einer lebenslänglichen Pensionszulage gerichtet ist, wird nach dem 
Ergebnisse der weiter stattfindenden ärztlichen Untersuchungen Schölzel's zur Erwägung 
und Entschließung gelangen. 
Was die sonst noch von den getreuen Ständen gefaßten Beschlüsse anlangt, behalten 
Wir Uns vor, solche in weitere Erwägung zu nehmen und nach Befinden das Erforder- 
liche darauf zu verfügen. 
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl bei- 
gethan und haben zu Urkund alles dessen gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verordnungs- 
blatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem 
Königlichen Siegel bedrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 28. März 1886. 
Albert. 
Alfred Graf von Fabrice. 
Hermann von Nostitz-Wallwitz. 
Carl Friedrich von Gerber. 
Ludwig von Abeken. 
Leonce Freiherr von Könneritz.
	        
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