— 134 —
ständniß gelesen und mit den Bedingungen des korrekten Gebrauches der deutschen Sprache
sich vertraut gemacht hat.
2. Vorbedingung zur Lehrbefähigung in der deutschen Sprache, gleichviel
für welche Klassenstufe, ist, daß die vom Kandidaten in deutscher Sprache abgefaßten
Arbeiten eine geordnete Darstellung aufweisen und frei sind von grammatischen und
stilistischen Verstößen.
3. Zur Lehrbefähigung für die unteren Klassen ist außerdem erforderlich: genaue
und sichere Kenntniß der neuhochdeutschen Grammatik, ihrer Formenlehre, wie ihres
Satzbaues, Bekanntschaft mit den hervorragendsten klassischen Werken der neueren deutschen
Litteratur und Kenntniß der Hauptgesetze der deutschen Metrik.
4. Für die Lehrbefähigung in den mittleren Klassen ist noch erforderlich: aus—
reichende Kenntniß der mittelhochdeutschen Sprache und die Fähigkeit, eine nicht besonders
schwere Stelle aus dem Nibelungenliede, der Gudrun, aus Hartmann's oder Walther's
von der Vogelweide Gedichten richtig zu lesen und zu übersetzen, eingehendere Bekannt—
schaft mit den klassischen Werken der neueren Litteratur, eine allgemeine Kenntniß des
Entwickelungsganges der deutschen Litteratur im Mittelalter, wie in der Neuzeit und
Bekanntschaft mit den wichtigeren Fragen der Grammatik, Rhetorik und Poetik.
5. Für die Lehrbefähigung in den oberen Klassen ist überdies nachzuweisen: aus—
reichende Kenntniß der gothischen, alt- und mittelhochdeutschen Grammatik, um die neu—
hochdeutsche Laut-, Formen-, Wortbildungs- und Satzlehre verstehen und geschichtlich
begründen zu können, die Fähigkeit, die Hauptwerke der mittelhochdeutschen Litteratur
korrekt zu verstehen, eingehendere Bekanntschaft mit dem Entwickelungsgange der ge—
sammten deutschen Litteratur und mit den Grundbegriffen der Rhetorik, Poetik und
Metrik. Die Lehrbefähigung für obere Klassen kann nicht ertheilt werden, wenn die in
deutscher Sprache abgefaßten Arbeiten und die mündliche Prüfung in Philosophie er—
wiesen haben, daß der Kandidat nicht befähigt ist, allgemeine wissenschaftliche Fragen mit
eindringendem Verständnisse in klarer Darstellung zu behandeln.
15.
3. Lateinische und griechische Sprache.
1. Zur Befähigung für den lateinischen Unterricht in den unteren Klassen wird
erfordert: sichere Kenntniß der Elementargrammatik und Uebung in richtiger Anwendung
derselben bei mündlicher oder schriftlicher Uebertragung leichterer Vorlagen. Leichtere
prosaische und dichterische Werke, wie die Kommentarien Cäsar's, einige Reden Cicero's
und Ovid's Metamorphosen, müssen dem Kandidaten durch eigene Lektüre bekannt, und
er muß im Stande sein, Abschnitte aus denselben, welche nicht besondere Schwierigkeiten