Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

— 70 — 
Nr. 21. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes der Geithain-Leipziger Staatseisenbahn 
betreffend; 
vom 27. April 1887. 
Da- Finanz-Ministerium hat beschlossen, die von Geithain über Lausigk nach Leipzig 
erbaute Staatseisenbahn 
am 2. Mai laufenden Jahres 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebes auf der gedachten Staatseisenbahnlinie erfolgt durch die 
Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und Fahrpläne ver- 
öffentlichen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und die 
Regelung der auf Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der genannten 
Staatseisenbahnlinie bis auf Weiteres noch dem Commissar für Staatseisenbahnbau, 
Oberfinanzrath Schreiner. 
Dresden, am 27. April 1887. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
v. Thümmel. 
Müller. 
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne in Dresden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.